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Verschollene Glascontainer wieder aufstellen!

Vorlagentyp: OMRÖMER
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Nachdem der Container in der Lötzener Straße während der Bauphase der neuen Häuser des Öfteren umgesetzt wurde, ist er nun endgültig verschwunden. Da es im Wohngebiet auch an anderer Stelle keinen Altglasbehälter gibt, ist die Aufstellung eines neuen Containers, möglichst am ursprünglichen, den Anwohnern gut bekannten Standort sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 580

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2850

entstanden aus Vorlage: OF 348/7 vom 07.01.2014

Betreff:

Verschollene Glascontainer wieder aufstellen!

Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass am Industriehof schnellstmöglich wieder ein Altglascontainer, wenn möglich an seinem langjährigen, ursprünglichen Platz (in Höhe Haus Nr. 13), aufgestellt wird.

Begründung:

Nachdem der Container in der Lötzener Straße während der Bauphase der neuen Häuser des Öfteren umgesetzt wurde, ist er nun endgültig verschwunden. Da es im Wohngebiet auch an anderer Stelle keinen Altglasbehälter gibt, ist die Aufstellung eines neuen Containers, möglichst am ursprünglichen, den Anwohnern gut bekannten Standort sinnvoll.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2014OFOF 348/7Verschollene Glascontainer wieder aufstellen!Ortsbeiratsantrag · REP
  2. 27. Januar 2014Sie sind hier
    OMOM 2850Verschollene Glascontainer wieder aufstellen!
    Direktanregung · RÖMER
  3. 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 580Verschollene Glascontainer wieder aufstellen!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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