Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2708 entstanden aus Vorlage: OF 179/13 vom 11.11.2013
Betreff: Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes Der Magistrat wird gebeten, in der Niedereschbacher Straße, so nah wie möglich am REWE-Markt, eine geeignete Querungshilfe anzubringen, um insbesondere Senioren, Gehbehinderten und Schülern das sichere Überqueren der Straße zu erleichtern.
Begründung: Ältere und gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihre Einkäufe noch selbstständig tätigen wollen, beispielsweise auf einen Rollator angewiesen und nicht mehr so schnell zu Fuß sind, finden es schwierig, hier über die Straße zu gelangen, und fühlen sich vom oft regen Pkw-Verkehr, der in dieser Straße herrscht, verunsichert. Menschen, die mit einem Rollator unterwegs sind, ist es auch nicht zuzumuten, dass sie einen Umweg - erst die Straße hinauf, dann auf der anderen Seite wieder hinunter - nehmen, um die nächste Querungshilfe zu erreichen. Ebenso handelt es sich hier um den Schulweg der Kinder aus dem Kurmarkviertel. Der Magistrat wird um eine Lösung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2013OFOF 179/13Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013Sie sind hierOMOM 2708Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesDirektanregung
- 21. März 2014STST 451Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesStellungnahme
- 12. September 2014Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1175Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats