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Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1175

Betreff: Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes Nachdem der zur Verfügung stehende Straßenquerschnitt von etwa 6 Meter eine Querungshilfe in Form einer Verkehrsinsel nicht zuässt, hat der Magistrat entsprechend seiner Stellungnahme vom 21.03.2014, ST 451, eine Zählung der Verkehrsmengen an der bezeichneten Örtlichkeit als normativ notwendige Voraussetzung zur Anlage eines Zebrastreifens veranlasst. Hiernach werden die Mindestbelastungen von mindestens 200 Fahrzeugen pro Stunde und einem Querungsbedarf von mindestens 50 Fußgängern je Stunde nicht erreicht. Nachdem sich im unmittelbaren Umfeld auch keine Schulen oder Seniorenwohnalgen befinden, die ausnahmsweise eine Unterschreitung der genannten Mindestbelastung zulassen würden, bedauert der Magistrat, nicht im Sinne der Anregung tätig werden zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2013OFOF 179/13Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. November 2013OMOM 2708Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesDirektanregung
  3. 21. März 2014STST 451Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesStellungnahme
  4. 12. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    STST 1175Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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