Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 451
Betreff: Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-Marktes Der Magistrat vermag die Intentionen des Ortsbeirats durchaus nachzuvollziehen. Der Einbau einer Querungshilfe an der genannten Örtlichkeit bedarf jedoch nach den einschlägigen Vorgaben genauer Kenntnis zur verkehrlichen Belastungssituation. Es wird daher zunächst eine Verkehrszählung durchgeführt und deren Ergebnisse für eine abschließende Entscheidung verwendet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2013OFOF 179/13Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013OMOM 2708Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesDirektanregung
- 21. März 2014Sie sind hierSTST 451Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesStellungnahme
- 12. September 2014Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1175Dringend geboten: Querungshilfe in der Nähe des REWE-MarktesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab