Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim – Riederwald – Seckbach)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2008, OM 2646 entstanden aus Vorlage: OF 255/11 vom 01.09.2008
Betreff: Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim - Riederwald - Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat den Abschlussbericht zur Lärmminderungsplanung für Fechenheim und den Riederwald zur Verfügung zu stellen, 2. den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung der Lärmaktionsplanung für Seckbach zu beteiligen.
Begründung: Die Lärmminderungsplanung ist für die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, nach Auskunft des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main, bereits abgeschlossen. Im Jahr 2004 wurden laut Umweltamt in Arbeitskreisen Hinweise und Anregungen zur Lärmminderung, unter Beteiligung von Bürgern und Ortsbeiratsmitgliedern des Ortsbeirates eingebracht. Ein entsprechender Abschlussbericht wurde in der 2006 begonnenen Sitzungsperiode erstellt, jedoch nicht veröffentlicht. Für den Stadtteil Seckbach wurde bereits 2004 mit den Vorbereitungen zur Lärmminderungsplanung begonnen, d.h. es wurden zunächst Lärmkarten erstellt. Die weitere Lärmaktionsplanung befindet sich derzeit allerdings noch in der internen Bearbeitung. Das novellierte Gesetz (§ 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) nennt Fristen für die Bearbeitung der Lärmminderungsplanung: "Die Lärmkartierung soll in den Ballungsräumen bis zum 30.06.2007, die Lärmaktionspläne sollen bis zum 18.07.2008 vorliegen." Leider ergibt sich mit der Ende 2007 erfolgten Übertragung der Zuständigkeiten der Lärmkartierung sowie der Lärmaktionsplanung von der Kommune auf die Landesebene für die Stadt Frankfurt am Main keine Möglichkeit mehr, im Rahmen des Konnexitätsprinzips Gelder vom Land für die kommunale Lärmminderungsplanung einzufordern. Umso mehr begrüßt es der Ortsbeirat, dass sich der Magistrat entschieden hat, dennoch weiterhin die erforderlichen Daten an zentraler Stelle zu sammeln und die kommunale Lärmminderungsplanung inklusive Lärmkartierung fortzuführen, d.h. Vorschläge zur lokalen Lärmminderung zu erarbeiten und damit das Land Hessen zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2008OFOF 255/11Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim . Riederwald . Seckbach)Ortsbeiratsantrag · BFF
- 22. September 2008Sie sind hierOMOM 2646Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim – Riederwald – Seckbach)Direktanregung
- 20. November 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1640Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim - Riederwald - Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats