Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim - Riederwald - Seckbach)
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2008, ST 1640
Betreff:
Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim - Riederwald - Seckbach)
Der Magistrat hat nach der Änderung der Zuständigkeiten im Bereich der Lärmminderungsplanung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein neues Arbeitskonzept für die Kommunale Lärmminderungsplanung (KLMP) erarbeitet, dass mit dem Magistratsbericht vom 01.09.2008, B 553, vorgelegt wurde.
Für den Bereich des Stadtteils Seckbach konnten die technischen Vorarbeiten bereits abgeschlossen werden. Derzeit wird der Druck einer Bürgerinformation durch den Magistrat vorbereitet. Die Verteilung soll durch Postwurfsendung bis Ende des Jahres 2008 erfolgen. Die hierauf aufbauende weitere Öffentlichkeitsbeteiligung wird in den kommenden Monaten mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden.
Der Abschlussbericht für die Kommunale Lärmminderungsplanung in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim wird dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2008OFOF 255/11Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim . Riederwald . Seckbach)Ortsbeiratsantrag · BFF
- 22. September 2008OMOM 2646Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim – Riederwald – Seckbach)Direktanregung
- 20. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1640Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim - Riederwald - Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab