Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim . Riederwald . Seckbach)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Lärmminderungsplanung ist für die Stadtteile Fechenheim und Riederwald nach Auskunft des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main bereits abgeschlossen. Im Jahr 2004 wurden laut Umweltamt in Arbeitskreisen Hinweise und Anregungen zur Lärmminderung unter Beteiligung von Bürgern und Ortsbeiratsmitgliedern des OBR 11 eingebracht. Ein entsprechender Abschlussbericht wur in der 2006 begonnenen Sitzungsperiode erstellt, jedoch nicht veröffentlicht. Für den Stadtteil Seckbach wurde bereits 2004 mit den Vorbereitungen zur Lärmminderungsplanung begonnen, d.h. es wurden zunächst Lärmkarten erstellt. Die weitere Lärmaktionsplanung befindet sich derzeit allerdings noch in der internen Bearbeitung. Das novellierte Gesetz (§ 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) nennt Fristen für die Bearbeitung der Lärmminderungsplanung: die Lärmkartierung soll in den Ballungsräumen bis zum 30.06.2007, die Lärmaktionspläne sollen bis zum 18.07.2008 vorliegen. Leider ergibt sich mit der Ende 2007 erfolgten Übertragung der Zuständigkeiten der Lärmkartierung sowie der Lärmaktionsplanung von der Kommune auf die Landesebene für die Stadt Frankfurt am Main keine Möglichkeit mehr, im Rahmen des Konnexitätsprinzips Gelder vom Land für die kommunale Lärmminderungsplanung einzufordern. Umso mehr begrüßt es der OBR 11, dass sich der Magistrat entschieden hat, dennoch weiterhin die erforderlichen Daten an zentraler Stelle zu sammeln und die kommunale Lärmminderungsplanung inklusive Lärmkartierung fortzuführen, d.h. Vorschläge zur lokalen Lärmminderung zu erarbeiten und damit das Land Hessen zu unterstützen.
Inhalt
Antrag vom 01.09.2008, OF 255/11
Betreff:
Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim - Riederwald - Seckbach)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
dem Ortsbeirat den Abschlussbericht zur Lärmminderungsplanung für Fechenheim und Riederwald zur Verfügung zu stellen
den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung der Lärmaktionsplanung für Seckbach zu beteiligen.
Begründung:
Die Lärmminderungsplanung ist für die Stadtteile Fechenheim und Riederwald nach Auskunft des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main bereits abgeschlossen. Im Jahr 2004 wurden laut Umweltamt in Arbeitskreisen Hinweise und Anregungen zur Lärmminderung unter Beteiligung von Bürgern und Ortsbeiratsmitgliedern des OBR 11 eingebracht. Ein entsprechender Abschlussbericht wur in der 2006 begonnenen Sitzungsperiode erstellt, jedoch nicht veröffentlicht.
Für den Stadtteil Seckbach wurde bereits 2004 mit den Vorbereitungen zur Lärmminderungsplanung begonnen, d.h. es wurden zunächst Lärmkarten erstellt. Die weitere Lärmaktionsplanung befindet sich derzeit allerdings noch in der internen Bearbeitung.
Das novellierte Gesetz (§ 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) nennt Fristen für die Bearbeitung der Lärmminderungsplanung: die Lärmkartierung soll in den Ballungsräumen bis zum 30.06.2007, die Lärmaktionspläne sollen bis zum 18.07.2008 vorliegen.
Leider ergibt sich mit der Ende 2007 erfolgten Übertragung der Zuständigkeiten der Lärmkartierung sowie der Lärmaktionsplanung von der Kommune auf die Landesebene für die Stadt Frankfurt am Main keine Möglichkeit mehr, im Rahmen des Konnexitätsprinzips Gelder vom Land für die kommunale Lärmminderungsplanung einzufordern.
Umso mehr begrüßt es der OBR 11, dass sich der Magistrat entschieden hat, dennoch weiterhin die erforderlichen Daten an zentraler Stelle zu sammeln und die kommunale Lärmminderungsplanung inklusive Lärmkartierung fortzuführen, d.h. Vorschläge zur lokalen Lärmminderung zu erarbeiten und damit das Land Hessen zu unterstützen.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2008Sie sind hierOFOF 255/11Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim . Riederwald . Seckbach)Ortsbeiratsantrag · BFF
- 22. September 2008OMOM 2646Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim – Riederwald – Seckbach)Direktanregung
- 20. November 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1640Lärmminderungsplanung für den Ortsbezirk 11 (Fechenheim - Riederwald - Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme