Fehlende Abfallbehälter
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Josephskirchstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.
- Ziehenschule: Auslagerung während der Sanierung im Ortsbeirat vorstellen07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ziehenschule endlich sanieren und erweitern06.07.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung04.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Josephskirchstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2627 entstanden aus Vorlage: OF 689/9 vom 16.10.2013
Betreff: Fehlende Abfallbehälter Der Magistrat wird gebeten, je einen Abfallbehälter neben einer Sitzbank vor beziehungsweise hinter dem Bahnübergang Lachweg auf der Seite des Berkersheimer Weges und neben einer Sitzbank auf dem kleinen Platz an der Kreuzung Josephskirchstraße/An den Weiden installieren zu lassen.
Begründung: Die erwähnten Sitzbänke sind schon seit mehreren Monaten aufgestellt. Es fehlen aber Abfallbehälter. Neben der Bank auf dem kleinen Platz ist sogar schon eine Haltevorrichtung für einen Behälter in den Boden eingelassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2013OFOF 689/9Fehlende AbfallbehälterOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2627Fehlende AbfallbehälterDirektanregung
- 17. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 102Fehlende AbfallbehälterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats