Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 231/12 vom 15.08.2008
Betreff: Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen Der Kätcheslachpark hat sich mit rund 12 Hektar Fläche zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Kalbach und Riedberg entwickelt. Die bis dato fertig gestellten Abschnitte des Parks werden von Bewohnern beider Stadtteile stark frequentiert und nehmen somit eine wichtige Naherholungsfunktion wahr. Der Kätcheslachweiher ist in den Sommermonaten ein besonders beliebtes Ausflugsziel. Die mit großem finanziellem Aufwand hergestellte Kätcheslachteichanlage ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass sich entwässerungstechnische Bauwerke bei richtiger naturnaher Ausgestaltung gut in eine Parklandschaft integrieren lassen und dabei die Aufenthaltsqualitäten in diesem Bereich erhöhen. In den vergangenen Monaten musste leider festgestellt werden, dass die Teichanlage auch Personen anzieht, die wenig Rücksicht auf fremdes Eigentum oder die Interessen Dritter nehmen. So wurden beispielsweise die Gabionen beschädigt, mit denen das Regenrückhaltebecken eingefasst ist. Die Drahtgitterkörbe wurden aufgebogen und die darin enthaltenen Steine in den Teich geworfen. Außerdem wurde an dem Weiher in den Abendstunden wiederholt zwischen den mitgebrachten Mofas, Rollern und Autos gefeiert. Dies störte nicht nur Besucher des Parks, die die Ruhe der Grünanlage suchten, sondern auch die Bewohner der nahe gelegenen Häuser. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, den Kätcheslachpark und den Kätcheslachweiher, insbesondere während der Sommermonate, regelmäßig durch Kräfte der Stadtpolizei oder des Freiwilligen Polizeidienstes kontrollieren zu lassen, um weitere Vandalismusschäden zu verhindern und das verbotswidrige Befahren der Feldwege im Bereich der Kätcheslachmulde zu unterbinden. Weiterhin schlägt der Ortsbeirat unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Aufstellung einer Informationstafel, die die Funktion und die Bedeutung des Kätcheslachteichs in vielfältiger Weise erklärend darstellt sowie
- Vornahme gegebenenfalls notwendiger Nachpflanzungen und Aufstellung von Mülleimern durch die mit der Pflege und Unterhaltung der Teichanlage beauftragte Firma. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2008OFOF 225/12Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. August 2008Sie sind hierOMOM 2527Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenDirektanregung
- 15. August 2008OFOF 231/12Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 31. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1532Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats