Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Kätcheslachpark hat sich mit rund 12 Hektar Fläche zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Kalbach und Riedberg entwickelt. Die bis dato fertig gestellten Abschnitte des Parks werden von Bewohnern beider Stadtteile stark frequentiert und nehmen somit eine wichtige Naherholungsfunktion wahr. Der Kätcheslachweiher ist in den Sommermonaten ein besonders beliebtes Ausflugsziel und es können dort regelmäßig auch Schwimmerinnen und Schwimmer angetroffen werden. In den vergangenen Monaten musste leider festgestellt werden, dass die Teichanlage auch Personen anzieht, die wenig Rücksicht auf fremdes Eigentum oder die Interessen Dritter nehmen. So wurden beispielsweise die Gabionen beschädigt, mit denen das Regenrückhaltebecken eingefasst ist. Die Drahtgitterkörbe wurden aufgebogen und die darin enthaltenen Steine in den Teich geworfen. Außerdem wurde an dem Weiher in den Abendstunden wiederholt zwischen den mitgebrachten Mofas, Rollern und Autos gefeiert. Dies störte nicht nur Besucher des Parks, die die Ruhe der Grünanlage suchten, sondern auch die Bewohner der nahegelegenen Häuser. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Kätcheslachpark und den Kätcheslachweiher insbesondere während der Sommermonate regelmäßig durch Kräfte der Stadtpolizei oder des Freiwilligen Polizeidienstes kontrollieren zu lassen, um weitere Vandalismusschäden zu verhindern und das verbotswidrige Befahren der Feldwege im Bereich der Kätcheslachmulde zu unterbinden.
Inhalt
Antrag vom 03.08.2008, OF 225/12
Betreff:
Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen
Der Kätcheslachpark hat sich mit rund 12 Hektar Fläche zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Kalbach und Riedberg entwickelt. Die bis dato fertig gestellten Abschnitte des Parks werden von Bewohnern beider Stadtteile stark frequentiert und nehmen somit eine wichtige Naherholungsfunktion wahr. Der Kätcheslachweiher ist in den Sommermonaten ein besonders beliebtes Ausflugsziel und es können dort regelmäßig auch Schwimmerinnen und Schwimmer angetroffen werden.
In den vergangenen Monaten musste leider festgestellt werden, dass die Teichanlage auch Personen anzieht, die wenig Rücksicht auf fremdes Eigentum oder die Interessen Dritter nehmen. So wurden beispielsweise die Gabionen beschädigt, mit denen das Regenrückhaltebecken eingefasst ist. Die Drahtgitterkörbe wurden aufgebogen und die darin enthaltenen Steine in den Teich geworfen. Außerdem wurde an dem Weiher in den Abendstunden wiederholt zwischen den mitgebrachten Mofas, Rollern und Autos gefeiert. Dies störte nicht nur Besucher des Parks, die die Ruhe der Grünanlage suchten, sondern auch die Bewohner der nahegelegenen Häuser.
Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Kätcheslachpark und den Kätcheslachweiher insbesondere während der Sommermonate regelmäßig durch Kräfte der Stadtpolizei oder des Freiwilligen Polizeidienstes kontrollieren zu lassen, um weitere Vandalismusschäden zu verhindern und das verbotswidrige Befahren der Feldwege im Bereich der Kätcheslachmulde zu unterbinden.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2008Sie sind hierOFOF 225/12Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. August 2008OMOM 2527Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenDirektanregung
- 15. August 2008OFOF 231/12Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 31. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1532Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme