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Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2008, ST 1532

Betreff:

Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen

Die vom Ortsbeirat geschilderte Situation ist sowohl der Hessen Agentur, die als Städtebaulicher Vertragspartner das Baugebiet Riedberg entwickelt, als auch dem Magistrat mit seinen städtischen Ämtern bekannt. Zur Bestandsaufnahme, zum gegenseitigen Austausch sowie zur Suche nach Lösungen fand unter Beteiligung des Ortsbeirates, der Ortslandwirte, Vertretern der Polizei und des Straßenverkehrsamtes sowie weiterer Beteiligter bereits im Juli 2008 ein Gespräch bei der Hessen Agentur statt.

Vor allem in den warmen Abendstunden der Sommermonate sowie an den Sommer-Wochenenden ist z. T. eine sehr starke Nutzung des Bereiches rund um den Kätcheslachpark zu beobachten. Dabei mussten wiederholt Schäden an den Drahtgitterkörben und herausgerissene Pflanzen sowie Müll etc. festgestellt werden.

In dem Gespräch bei der Hessen Agentur machten gerade die Vertreter der Polizei sehr deutlich, dass eine stärkere Präsenz vor Ort auf Grund wichtigerer Aufgaben und fehlender Einsatzkräfte nicht möglich ist. Das Straßenverkehrsamt wies auf die gleiche personelle Situation hin und machte keine Hoffnungen auf möglich verstärkte Kontrollen an Sommerabenden und –wochenenden.

Von der Stadtpolizei des Ordnungsamtes wurden mehrfach Kontrollen durchgeführt. Anfang September 2008 festgestellte Schäden wurden unverzüglich an die Hessen Agentur gemeldet. Bei danach wiederholten Kontrollen durch die Stadtpolizei konnten seitdem keine Ruhestörungen festgestellt werden, was vermutlich auf die kühle Witterung zurückzuführen ist.

Tagsüber angetroffene "Sonnenanbeter“ sowie Hundehalter, die ihre Hunde im Weiher baden ließen, wurden angesprochen und aufgefordert das Badeverbot zu beachten.

Aufgrund der gemachten Feststellungen werden die Kontrollen der Stadtpolizei weitergeführt, können jedoch nur im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten fortgesetzt werden.

Bei Akutfällen können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes (Rufnummer 069 / 212 – 44044) wenden.

Der Magistrat weist darauf hin, dass es sich bei dem neuen Weiher um eine technische Anlage zur Bewirtschaftung des Regenwassers handelt. Das Wasser im vorgeschalteten Absetzbecken sowie im Weiher wird vorwiegend von dem Regenwasser der bereits angeschlossenen Straßen des neuen Baugebietes gespeist. Damit hat das Wasser keine Badequalität. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass sich diese Anlage im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet. Damit sind die Vorgaben der Naturschutzbehörden bezüglich der Eingrünung einzuhalten. Zur Betretung der Anlage wurde bewusst die Plattform mit den Drahtschotterkörben geschaffen, um den Nutzungsdruck von den Uferböschungen zu nehmen. Die Uferböschungen sind gemäß Genehmigungsbehörde von Betretungen freizuhalten.

Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen werden begrüßt und sind bereits unabhängig von dieser Anregung in Arbeit. Eine Informationstafel wird nach Abstimmung mit der geplanten Tafel des Geopfades im nächsten Vierteljahr aufgestellt. Nachpflanzungen der nicht angewachsenen Gehölze werden von der Hessen Agentur vorgenommen, auch die Aufstellung von Bänken und Papierkörben wird noch im Oktober 2008 ausgeführt. Die zusätzliche Sicherung der Drahtschotterkörbe wird derzeit zwischen der Hessen Agentur und den Fachämtern beraten.

Dez. X Dez. X PR 67.AL 67.1 VZ 67.1 67.12 Kra 67.12 JS

In Kopie zur Kenntnis an:

  • Dezernat V
  • Dezernat X
  • 67.AL
  • 67.1
  • 67.24

    ·67.1 VZ zu Tagebuch Nr. 388

    Entwurf zu den Akten bei 67.12 JS

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2008OFOF 225/12Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. August 2008OMOM 2527Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenDirektanregung
  3. 15. August 2008OFOF 231/12Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  4. 31. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1532Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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