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Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim

Vorlagentyp: OM
48 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 424/2 vom 16.10.2017

Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Vorgang: V 421/17 OBR 2; ST 1301/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnraum in Bockenheim ergriffen werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine unbürokratisch arbeitende, zentral gelegene Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht, eingerichtet werden kann. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil, wie das Stadtteilbüro, können Hilfe in dieser Form nicht leisten. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter, trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen.

Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach Notübernachtungsplätzen deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der Stellungnahme ST 1301 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten, Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen betreut im Ortsbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt. Die Frage des Wohnungsverlustes spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig - "gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2017OFOF 262/2Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Stadtteil BockenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 24. April 2017VV 421Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Anfrage
  3. 24. Juli 2017STST 1301Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  4. 16. Oktober 2017OFOF 424/2Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in BockenheimOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  5. 4. Dezember 2017Sie sind hier
    OMOM 2495Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim
    Direktanregung
  6. 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 552Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in BockenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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