Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim
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Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnsitz in Bockenheim ergriffen werden können
- Einrichtung einer unbürokratisch arbeitenden zentral gelegenen Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil wie das Stadtteilbüro können Hilfe in dieser Form nicht leisten.
- Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat die Nachfrage nach Notüber-nachtungsplätzen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrant/innen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der ST 1301/2017 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten/Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen gibt es im Stadtbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße, wo in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt betreut werden. Die Frage des Wohnungsverlusts spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig -" gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2017, OF 424/2
Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnsitz in Bockenheim ergriffen werden können
- Einrichtung einer unbürokratisch arbeitenden zentral gelegenen Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil wie das Stadtteilbüro können Hilfe in dieser Form nicht leisten.
- Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat die Nachfrage nach Notüber-nachtungsplätzen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrant/innen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der ST 1301/2017 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten/Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen gibt es im Stadtbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße, wo in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt betreut werden. Die Frage des Wohnungsverlusts spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig -" gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich.Hauptvorlage: Antrag vom 30.09.2017, OF 381/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2017OFOF 262/2Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Stadtteil BockenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. April 2017VV 421Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Anfrage
- 24. Juli 2017STST 1301Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Stellungnahme
- 16. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 424/2Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in BockenheimOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
- 4. Dezember 2017OMOM 2495Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in BockenheimDirektanregung
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 552Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)