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Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim

Vorlagentyp: OFSPDLINKE
48 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnsitz in Bockenheim ergriffen werden können

  1. Einrichtung einer unbürokratisch arbeitenden zentral gelegenen Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil wie das Stadtteilbüro können Hilfe in dieser Form nicht leisten.
  2. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat die Nachfrage nach Notüber-nachtungsplätzen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrant/innen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der ST 1301/2017 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten/Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen gibt es im Stadtbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße, wo in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt betreut werden. Die Frage des Wohnungsverlusts spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig -" gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 16.10.2017, OF 424/2

Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnsitz in Bockenheim ergriffen werden können

  1. Einrichtung einer unbürokratisch arbeitenden zentral gelegenen Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil wie das Stadtteilbüro können Hilfe in dieser Form nicht leisten.
  2. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat die Nachfrage nach Notüber-nachtungsplätzen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrant/innen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der ST 1301/2017 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten/Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen gibt es im Stadtbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße, wo in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt betreut werden. Die Frage des Wohnungsverlusts spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig -" gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich.Hauptvorlage: Antrag vom 30.09.2017, OF 381/2 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2017OFOF 262/2Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Stadtteil BockenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 24. April 2017VV 421Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Anfrage
  3. 24. Juli 2017STST 1301Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  4. 16. Oktober 2017Sie sind hier
    OFOF 424/2Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim
    Ortsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  5. 4. Dezember 2017OMOM 2495Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in BockenheimDirektanregung
  6. 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 552Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in BockenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 17 · 04.12.2017
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2495 2017 1. Die Vorlage OF 381/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 424/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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