Ausbau des Park-and-ride-Angebotes An der Mainkur
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Park-and-ride-Angebot An der Mainkur auszubauen, um es für Berufspendler attraktiver zu gestalten. Dies soll durch die Entwicklung eines kostenfreien Park-and-ride-Bereichs sowie durch die Optimierung der Parkordnung geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Nutzung des Geländes und eine Erhöhung der Parkplatzkapazitäten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
An der Mainkur — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ausreichende Beleuchtung des Weges vom und zum Bahnhof „Mainkur“24.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bewohnerinnen und Bewohner des Frankfurter Ostens sehen sich zunehmend mit Sperrungen und Einschränkungen der Verkehrsfü13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu An der Mainkur per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- gemeinsam mit der Deutschen Bahn in der Sackgasse An der Mainkur umgehend den gesamten öffentlichen Bereich als kostenfreies Park-and-ride-Angebot zu entwickeln;
- vor den Hausnummern 2 bis 6 halbseitiges Parken einzurichten;
- die Parkplätze vor dem Bahnhof als Querparkplätze zu markieren und weiteres Potenzial an zusätzlichen Parkplätzen dort zu erschließen;
- die Ausbeulung auf dem Bürgersteig der Straße An der Mainkur vor der Hausnummer 1neben den Fahrradständern zu entfernen und eine Gehwegbeleuchtung dort aufzustellen.
Begründung
Park-and-ride soll nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Frankfurt ausgebaut werden. Die Sackgasse An der Mainkur gehört größtenteils der Deutschen Bahn (DB) und teilweise der Stadt Frankfurt. Dort befindet sich die Haltestelle der Regionalbahn. Die Nutzung des Geländes als Park-and-ride-Parkplatz für einpendelnde Berufstätige liegt im Interesse der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bahn. Daher ist es wichtig, umgehend den gesamten öffentlichen Bereich als öffentliche allgemeine Parkfläche zu entwickeln und eine entsprechende optimierte Parkordnung sicherzustellen. Die dort oft nicht ganz vorschriftsmäßig, aber nicht störend stehenden Fahrzeuge sollten nicht mehr durch Ordnungsbehörden reglementiert werden, nur weil dort eine sinnvolle Eigenorganisation stattgefunden hat (z. B. Querparken vor dem Bahnhof). Dies ließe sich durch eine sachgerechte Ausweisung von Parkplätzen in der Straße umgehen. Dies sollte noch weiter optimiert werden. Dort gibt es quasi keinen Fußgängerverkehr, bis auf den engen Weg zum Bahnhof auf der Nordseite der Einfahrt. Hier könnte das Parken auf der Nordseite des Bereiches vor Hausnummer 1 entweder verboten und dafür auf der Südseite ein Parken erlaubt werden. Dadurch wird ein zusätzlicher Parkplatz gewonnen. Zumal der Gehweg vor den Hausnummern 2 bis 6 eigentlich nur für die Bewohner des Hauses selbst ist. Der Gehweg endet dort mit zwei Pollern und einem Halteverbotszeichen vor einer Wiese mit Begrenzungssteinen. Der Gehweg hat dort bereits eine Breite von mehr als 2,60 Metern und nicht, wie irrtümlich in der Stellungnahme vom 31.01.2022, ST 253, beschrieben, von weniger als 2,20 Metern. Es wird trotzdem gebeten, die Option A, das halbseitige Parken auf der Südseite, mit einem zeitgleichen Parken auf der Nordseite der Straße (Hausnummer 1) nochmals zu prüfen. Eine solche Parkweise würde im dortigen Bereich ohne Gehwege zur geringeren Fahrgeschwindigkeit führen, welches im Interesse aller Nutzer liegen würde. Optisch verengt sich damit an dieser Stelle die Fahrbahnbreite und der auffahrende Verkehr auf den Platz wird langsamer. Dies war früher bereits so und ist durch die neue Beschilderung ins Gegenteil gewandelt worden. Das Querparken vor dem Bahnhofsgebäude ist grundsätzlich zu legalisieren und das weitere Potenzial auf dem Gelände ist für Pendler bis zum Maximum auszuschöpfen. Bodenmarkierungen sind dafür anzubringen. Die aufgebrochene Gehwegdecke vor der Hausnummer 1 ist zu reparieren und die Spontanvegetation zu entfernen. Diese Wurzelreste werden immer wieder zum Problem, wenn sie nicht entfernt werden. Dort finden zurzeit bereits Bodenarbeiten statt (Kabelverlegung). Leider ist bei der jetzigen Öffnung des Gehwegs versäumt worden, diesen Schaden gleich mitzubeheben. Vor der erneuten endgültigen Versiegelung des Gehwegs könnte man den Schaden noch beseitigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2021OFOF 68/11Halbseitiges Parken „An der Mainkur 2 bis 6“ nur für Pkw Beseitigung der Gehwegschäden zwischen „An der Mainkur 1 und dem Bahnhofseingang“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021OMOM 803Halbseitiges Parken An der Mainkur 2 bis 6 nur für Pkw Beseitigung der Gehwegschäden zwischen An der Mainkur 1 und dem BahnhofseingangDirektanregung
- 31. Januar 2022STST 253Halbseitiges Parken An der Mainkur 2 bis 6 nur für PkwStellungnahme
- 1. Juni 2022OFOF 292/11Ausbau des Park-and-ride-Angebotes An der MainkurOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2328Ausbau des Park-and-ride-Angebotes An der MainkurDirektanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 2288Ausbau des Park-and-ride-Angebotes An der MainkurStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats