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Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg

Vorlagentyp: OM
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 05.06.2013

Betreff: Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, die Beachtung des in Höhe des Hauses Weißkirchener Weg 59 angebrachten Halteverbotszeichens verstärkt durch die Verkehrsüberwachung der Stadtpolizei zu kontrollieren, insbesondere in den Abendstunden und am frühen Morgen.

Begründung: Das Halteverbot ist u. a. deshalb für die Verkehrssicherheit wichtig, weil in dieser Höhe der Straße Weißkirchener Weg sehr viele Fußgänger vom Fußwegenetz der Nordweststadt kommend hin zur Schüttgrabenstraße Richtung U 3-Station "Niederursel" passieren. Immer wieder parken Pkw im Halteverbotsbereich, der u. a. auch als Wartezone für fahrende Pkw aus Richtung Niederurseler Friedhof dient, wenn der gegenläufige Verkehr aus Platzgründen Vorrang hat (zum Beispiel Omnibusse). Zum Teil werden im Halteverbotsbereich über Nacht Kleintransporter abgestellt, die für Fußgänger eine Querung in Richtung Schüttgrabenstraße extrem erschweren und zu gefährlichen Situationen führen können, weil die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen dann eingeschränkt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 2013OFOF 333/8Verbotswidriges Parken im Weißkirchener WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Juni 2013Sie sind hier
    OMOM 2309Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg
    Direktanregung
  3. 16. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1699Verbotswidriges Parken im Weißkirchener WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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