Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1811 entstanden aus Vorlage: OF 492/9 vom 22.11.2012
Betreff: Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße zwischen der Raabestraße und der Wildenbruchstraße für die Dauer der Baustelle aufzuheben.
Begründung: Durch Zulieferer und Baustellenfahrzeuge kommt es mindestens ein- bis zweimal in der Woche zu einer Vollsperrung der Wilhelm-Busch-Straße. Gerade morgens wird diese Straße von vielen Autofahrern genutzt, um auf die Hügelstraße zu kommen. Dadurch entstehen Staus, die wegen der dortigen Einbahnstraßenregelung nicht vermeidbar sind. Durch Aufhebung der Regelung könnten zumindest die Autofahrer aus der Wildenbruchstraße kommend den Stau umfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2012OFOF 492/9Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2012Sie sind hierOMOM 1811Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
- 28. Januar 2013STST 161Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
- 31. Mai 2013OFOF 626/9Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Juni 2013OMOM 2301Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1329Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats