Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1329
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße Der Anregung wird entsprochen. Die Einbahnstraßenführung zwischen der Einmündung Wildenbruchstraße und Raabestraße wird aufgehoben und dauerhaft Zweirichtungsverkehr eingerichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2012OMOM 1811Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
- 28. Januar 2013STST 161Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
- 31. Mai 2013OFOF 626/9Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Juni 2013OMOM 2301Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
- 2. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1329Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab