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Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße

Vorlagentyp: OM
41 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2301 entstanden aus Vorlage: OF 626/9 vom 31.05.2013

Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße Vorgang: OM 1811/12 OBR 9; ST 161/13 Aufgrund häufiger Verkehrsbehinderungen durch den Andienungsverkehr zur Großbaustelle am Ende der Wilhelm-Busch-Straße wurde die Einbahnstraße zwischen Einmündung Wildenbruchstraße und Raabestraße provisorisch aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr erlaubt. Der Zweirichtungsverkehr in dieser Straße wurde gut angenommen. Ortsbeiratsmitglieder wurden sogar von direkten Anwohnern angeschrieben beziehungsweise angesprochen und gebeten, den Zweirichtungsverkehr auch in Zukunft beizubehalten, da ihnen die neue Regelung lange Umwege mit dem Auto erspart. Der Ortsbeirat unterstützt diese Anregung, da eine solche Verkehrsführung den Anwohnern nützt und für einen eventuellen Schleichverkehr uninteressant ist. Außerdem erzieht die Situation die Autofahrer zu mehr Rücksicht und verringert die Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat fordert deshalb den Magistrat auf, die jetzige Lösung auf Dauer zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2012OFOF 492/9Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Dezember 2012OMOM 1811Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
  3. 28. Januar 2013STST 161Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
  4. 31. Mai 2013OFOF 626/9Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 20. Juni 2013Sie sind hier
    OMOM 2301Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße
    Direktanregung
  6. 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1329Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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