Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2301 entstanden aus Vorlage: OF 626/9 vom 31.05.2013
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße Vorgang: OM 1811/12 OBR 9; ST 161/13 Aufgrund häufiger Verkehrsbehinderungen durch den Andienungsverkehr zur Großbaustelle am Ende der Wilhelm-Busch-Straße wurde die Einbahnstraße zwischen Einmündung Wildenbruchstraße und Raabestraße provisorisch aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr erlaubt. Der Zweirichtungsverkehr in dieser Straße wurde gut angenommen. Ortsbeiratsmitglieder wurden sogar von direkten Anwohnern angeschrieben beziehungsweise angesprochen und gebeten, den Zweirichtungsverkehr auch in Zukunft beizubehalten, da ihnen die neue Regelung lange Umwege mit dem Auto erspart. Der Ortsbeirat unterstützt diese Anregung, da eine solche Verkehrsführung den Anwohnern nützt und für einen eventuellen Schleichverkehr uninteressant ist. Außerdem erzieht die Situation die Autofahrer zu mehr Rücksicht und verringert die Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat fordert deshalb den Magistrat auf, die jetzige Lösung auf Dauer zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2012OFOF 492/9Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2012OMOM 1811Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
- 28. Januar 2013STST 161Großbaustelle in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
- 31. Mai 2013OFOF 626/9Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Juni 2013Sie sind hierOMOM 2301Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeDirektanregung
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1329Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats