Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 190/12 vom 18.11.2012
Betreff: Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: ST 716/04 Der Magistrat wird gebeten, die Statistik der Wohnungseinbrüche aus der Stellungnahme ST 716 für die Folgejahre fortzuschreiben und dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben, falls möglich mit Nennung der Baustellendiebstähle. Des Weiteren wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie beurteilt der Magistrat die Entwicklung der Diebstähle und Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg?
- Welche Maßnahmen werden seitens der Sicherheitsbehörden unternommen, um die Anzahl der Diebstähle und Wohnungseinbrüche zu senken bzw. diesen zuvorzukommen? Begründung: In letzter Zeit gab es eine Reihe von versuchten und vollendeten Wohnungseinbrüchen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg. Des Weiteren gibt es insbesondere am Riedberg immer wieder Baustellendiebstähle. Der Ortsbeirat sieht daher Handlungsbedarf, um die Sicherheit der Bürger und Bauherren zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2012OFOF 190/12Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2012Sie sind hierOMOM 1777Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 12. April 2013STST 528Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 17. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 693Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats