Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 693
Betreff: Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Unter Bezugnahme auf die vorläufige Stellungnahme vom 12.04.2013, ST 528, liegt dem Magistrat inzwischen die Rückantwort der Landespolizei vor. Danach können wir die gestellten Fragen wie folgt beantworten: Zur Frage 1: Die Entwicklung der angesprochenen Kriminalitätsphänomene in Kalbach-Riedberg ergeben keine Hinweise auf signifikante Unterschiede zu der Entwicklung in anderen im Revierbereich liegenden Stadtteilen mit vergleichbarer Besiedlungs- bzw. Nutzungsstruktur. Der für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zugrunde zulegende Betrachtungsrahmen liefert nicht genug Daten, um statistisch belastbare Aussagen treffen zu können. Zur Frage 2: Mit Einsetzen der dunklen Jahreszeit wurden auf Ebene der Direktion Nord des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main alle bei den zugehörenden Polizeirevieren verfügbaren freien sowie weitere unterstellte Einsatzkräfte zu koordinierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen zusammengefasst. Die Leitung dieser koordinierten Einsatzmaßnahmen liegt bei der für den ganzen Frankfurter Norden zuständigen Polizeidirektion Nord. Letztendlich profitiert auch der Stadtteil Kalbach-Riedberg von diesen sehr erheblichen polizeilichen Anstrengungen, durch die eine signifikant erhöhte polizeiliche Präsenz ermöglicht wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2012OFOF 190/12Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2012OMOM 1777Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 12. April 2013STST 528Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 17. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 693Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab