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Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 693

Betreff: Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Unter Bezugnahme auf die vorläufige Stellungnahme vom 12.04.2013, ST 528, liegt dem Magistrat inzwischen die Rückantwort der Landespolizei vor. Danach können wir die gestellten Fragen wie folgt beantworten: Zur Frage 1: Die Entwicklung der angesprochenen Kriminalitätsphänomene in Kalbach-Riedberg ergeben keine Hinweise auf signifikante Unterschiede zu der Entwicklung in anderen im Revierbereich liegenden Stadtteilen mit vergleichbarer Besiedlungs- bzw. Nutzungsstruktur. Der für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zugrunde zulegende Betrachtungsrahmen liefert nicht genug Daten, um statistisch belastbare Aussagen treffen zu können. Zur Frage 2: Mit Einsetzen der dunklen Jahreszeit wurden auf Ebene der Direktion Nord des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main alle bei den zugehörenden Polizeirevieren verfügbaren freien sowie weitere unterstellte Einsatzkräfte zu koordinierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen zusammengefasst. Die Leitung dieser koordinierten Einsatzmaßnahmen liegt bei der für den ganzen Frankfurter Norden zuständigen Polizeidirektion Nord. Letztendlich profitiert auch der Stadtteil Kalbach-Riedberg von diesen sehr erheblichen polizeilichen Anstrengungen, durch die eine signifikant erhöhte polizeiliche Präsenz ermöglicht wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2012OFOF 190/12Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. November 2012OMOM 1777Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergDirektanregung
  3. 12. April 2013STST 528Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-RiedbergStellungnahme
  4. 17. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 693Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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