Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche Aufarbeitung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Heddernheim und seiner Außenlager durch eine Historikerin oder einen Historiker aufarbeiten zu lassen. Dies ist notwendig, um ein angemessenes Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Terrors zu ermöglichen und die historische Aufarbeitung zu vervollständigen.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
- Der Magistrat wird gebeten, durch eine Historikerin/einen Historiker die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Heddernheim sowie seiner Außenkommandos und Außenlager fachwissenschaftlich aufarbeiten zu lassen und in Buchform zu publizieren. Dabei sind möglichst auch genauere Erkenntnisse zu dem Außenlager des "SS Sonderlagers Hinzert" festzustellen, das nach mehrfachen Angaben in der Fachliteratur im März 1945 auf dem Gelände des angeblich geräumten AEL Heddernheim einge richtet worden sein soll.
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Erstellung der Studie und/oder ihren Druck ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget möglich ist.
Begründung
Die Findung eines passenden Gedenktermins, der nach der abgeschlossenen baulichen Aufwertung der Gedenkstätte an das massenhafte Leid der Häftlinge an diesem schrecklichen Ort des nationalsozialistischen Terrors regelmäßig erinnert, steht vor der Schwierigkeit einer noch immer fehlenden systematischen wissenschaftlichen Gesamtdarstellung. Die ereignisgeschichtlichen Zusammenhänge in den Wochen vor der Ankunft der US-Army am 29. März 1945 in Heddernheim sind aufgrund der schmalen Quellenbasis (Lagerbuch, Lagerkartei und Akten der Frankfurter Gestapo sind vor Kriegsende verbrannt worden) schwer zu rekonstruieren. Sicher erscheint durch eine in den Arolsen Archives erhaltene Polizeiakte, dass das AEL am 22. März 1945, also zwei Tage vor dem Räumungsbefehl von Gauleiter Sprenger, alle Lager in der Stadt zu evakuieren, noch als Einrichtung der Frankfurter Polizei in Betrieb war. Das bisher im Zusammenhang mit der Flucht eines Großteils der Frankfurter Gestapo zwischen dem 15. und dem 18. März benutzte Datum des 18. März 1945 für das Ende des AEL Heddernheim ist damit hinfällig. Der am 22. März versuchte "Abtransport" von vier ausländischen Zwangsarbeitern aus dem AEL Heddernheim in das Polizeigefängnis Würzburg beziehungsweise in die KZs Mauthausen und Dachau scheiterte - vermutlich wegen der zahlreichen Bombardements auf Frankfurt zwischen dem 21. und 23. März 1945. Ausgeführt wurde hingegen der Befehl des Frankfurter Gestapo-Chefs Reinhard Breder vom 23. März 1945, die verbliebenen circa 150 Häftlinge im AEL in den Raum Alzey/Vogelsbergkreis zu "evakuieren". Auf dem Weg dorthin bei Lindscheid ließ der Kommandant des AEL Heddernheim, SS-Untersturmführer Hans Tauber, am 25. März einen italienischen Häftling exekutieren. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Tauber 1951 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Aus der Prozessakte geht hervor, dass die "Wachleute" des AEL am 24. und 25. März im Lager Heddernheim noch Dienst taten. Am 26. März kam es im Außenlager Hirzenhain (Wetterau) des AEL noch zu einem SS-Massaker. Unter den 87 Opfern waren 44 weibliche Häftlinge, die zuvor in der Nacht vom 23. auf den 24 März aus dem Frankfurter Polizeigefängnis Klapperfeld verschleppt worden waren. In der Prozessakte Tauber findet sich ein Hinweis, dass die etwa 150 Häftlinge, die schließlich am 29. März bei Ulrichstein im Vogelsberg freikamen, vom AEL "zum Teil aus bereits geöffneten Gefängnissen übernommen worden waren". Wolfgang Benz/Barbara Distel, Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme, München: Beck 2007, S. 45, macht die Angabe, dass auf dem Gelände des "geräumten" AEL Heddernheim die Richtung Osten evakuierten Häftlinge des SS-Sonderlagers Hinzert bei Trier untergebracht waren. In diesem Dokumentationsband heißt es konkret, dass die Häftlinge des AEL Heddernheim durch die Häftlinge des Sonderlagers "ersetzt" wurden. Allerdings lassen Benz/Distel eine genaue Quellenangabe vermissen. Die "Festlegung" eines Gedenktages ist demnach keinesfalls einfach, wenn das Ende des Gestapo-Lagers der Maßstab sein soll. Vieles spricht dafür, den 23. März hierfür zu wählen, weil mit dem Abmarsch der Häftlinge die unmenschliche Gewalt in Frankfurt-Heddernheim wahrscheinlich ein Ende hatte. Aber nicht nur im Hinblick auf ein würdiges jährliches Gedenken, auch als Beitrag zur Vervollständigung der Geschichte Frankfurts im Nationalsozialismus wäre eine professionelle wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte des AEL Heddernheim, seiner Außenlager und Arbeitskommandos (circa zwölf im ganzen Rhein-Main-Gebiet) wünschenswert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2022OFOF 108/8Neue Tradition zum 23. März: Kranzniederlegung an der Gedenkstätte des sogenannten Arbeits- und Erziehungslagers in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1693Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche AufarbeitungDirektanregung
- 17. Februar 2022OFOF 131/8Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche AufarbeitungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Mai 2022STST 1246Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche AufarbeitungStellungnahme
- 21. November 2022STST 2634Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche AufarbeitungStellungnahme
- 25. März 2024Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 586Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche AufarbeitungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats