Zebrastreifen auf der Olof-Palme-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1571 entstanden aus Vorlage: OF 239/8 vom 27.09.2012
Betreff: Zebrastreifen auf der Olof-Palme-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Olof-Palme-Straße im Bereich des Übergangs zur Kaltmühle/Riedwiese mit einer Fußgängersicherung, z. B. einem Zebrastreifen, zu versehen.
Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die an dieser Steile die Olof-Palme-Straße queren, sollen mit dieser Maßnahme besser geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012STST 914Fahrbahnmarkierung " Neue Brücke Heddernheim - Eschersheim "Stellungnahme
- 27. September 2012OFOF 239/8Überholverbot auf der Olof-Palme-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. September 2012Sie sind hierOMOM 1571Zebrastreifen auf der Olof-Palme-StraßeDirektanregung
- 27. September 2012OFOF 240/8.Schutzstreifen. für den Radverkehr auf der Olof-Palme-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Oktober 2012OFOF 248/8.Schutzstreifen. für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 1. November 2012OMOM 1667„Schutzstreifen“ für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-StraßeDirektanregung
- 18. Januar 2013STST 97Zebrastreifen auf der Olof-Palme-StraßeStellungnahme
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 122"Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats