Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Großflughafen Frankfurt am Main Auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt (http://www.rp-darmstadt.hessen.de) findet sich in der Rubrik "Planung & Verkehr > Verkehr > Umgebungslärm > Teilplan Luftverkehr" dieser Tage folgende von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Information: "Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr ist gemäß § 47 d BImSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, befindet sich derzeit in Aufstellung. Der Entwurf wird voraussichtlich nach den Sommerferien dieses Jahres veröffentlicht werden."
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1460 entstanden aus Vorlage: OF 374/5 vom 23.08.2012
Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main Auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt (http://www.rp-darmstadt.hessen.de) findet sich in der Rubrik "Planung & Verkehr > Verkehr > Umgebungslärm > Teilplan Luftverkehr" dieser Tage folgende von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Information: "Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr ist gemäß § 47 d BImSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, befindet sich derzeit in Aufstellung. Der Entwurf wird voraussichtlich nach den Sommerferien dieses Jahres veröffentlicht werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, direkt nach seiner Veröffentlichung im Ortsbezirk 5 für mindestens einen Monat ausgelegt wird und zu Zeiten zugänglich ist, die eine Einsichtnahme auch für Berufstätige ermöglicht; 2. die Stadt Frankfurt auf ihrer Website über die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, sowie über dessen Auslegung informiert und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, dazu Stellungnahmen abzugeben; 3. der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, zeitnah nach seiner Veröffentlichung im Ortsbeirat 5 vorgestellt wird; 4. ein Querschnitt der eingereichten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger in statistischer Form im Ortsbeirat 5 vorgestellt wird.
Begründung: Für die fluglärmgeplagten Bewohner des Ortsbezirks 5 ist jede Maßnahme, die zur Lärmminderung beiträgt, von besonderer Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger sollten daher rechtzeitig über die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, informiert werden und insbesondere auch darüber, dass für sie die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen dazu einzureichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2012BB 317Fluglärmbelastung in FrankfurtMagistratsbericht
- 23. August 2012OFOF 374/5Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD, FAG
- 24. August 2012Sie sind hierOMOM 1460Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am MainDirektanregung
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1844Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats