Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main Auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt (http://www.rp-darmstadt.hessen.de) findet sich in der Rubrik "Planung & Verkehr > Verkehr > Umgebungslärm > Teilplan Luftverkehr" dieser Tage folgende von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Information: "Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr ist gemäß § 47 d BImSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, befindet sich derzeit in Aufstellung. Der Entwurf wird voraussichtlich nach den Sommerferien dieses Jahres veröffentlicht werden."
Inhalt
Antrag vom 23.08.2012, OF 374/5
Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main Auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt (http://www.rp-darmstadt.hessen.de) findet sich in der Rubrik "Planung & Verkehr > Verkehr > Umgebungslärm > Teilplan Luftverkehr" dieser Tage folgende von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Information: "Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr ist gemäß § 47 d BImSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main, befindet sich derzeit in Aufstellung. Der Entwurf wird voraussichtlich nach den Sommerferien dieses Jahres veröffentlicht werden." Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat:
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main soll direkt nach seiner Veröffentlichung im Ortsbezirk 5 für mindestens einen Monat ausgelegt werden und zu Zeiten zugänglich sein, die eine Einsichtnahme auch für Berufstätige ermöglicht.
- Die Stadt Frankfurt informiert auf ihrer Website über die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main sowie über dessen Auslegung und die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger dazu Stellungnahmen abzugeben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main wird zeitnah nach seiner Veröffentlichung im Ortsbeirat 5 vorgestellt.
- Ein Querschnitt der eingereichten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wird in anonymisierter Form im Ortsbeirat 5 vorgestellt. Begründung: Für die fluglärmgeplagten Bewohner des Ortsbezirks 5 ist jede Maßnahme, die zur Lärmminderung beiträgt, von besonderer Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger sollten daher rechtzeitig über die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am Main informiert werden und insbesondere auch darüber, dass für sie die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen dazu einzureichen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2012, B 317 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2012BB 317Fluglärmbelastung in FrankfurtMagistratsbericht
- 23. August 2012Sie sind hierOFOF 374/5Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD, FAG
- 24. August 2012OMOM 1460Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am MainDirektanregung
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1844Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Großflughafen Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme