Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailInhalt
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 31.10.2016, OIB 48 entstanden aus Vorlage: OF 149/2 vom 25.10.2016
Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße Zur zweckgebundenen Kofinanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der Ortsbeirat 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e. V. aus seinen Budgetmitteln einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein vorzunehmen.
Begründung: Die Gesamtkosten der Weihnachtsbeleuchtung werden circa 3.800 Euro brutto betragen. Der Differenzbetrag zum Ortbeiratszuschuss wird durch den Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e. V. abgedeckt. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 21.03.2017 mit 1.500 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2016OFOF 149/2Weihnachtsbeleuchtung Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 31. Oktober 2016Sie sind hierOIBOIB 48Weihnachtsbeleuchtung Leipziger StraßeBudget-Initiative
- 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1875Weihnachtsbeleuchtung Leipziger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Initiative des Ortsbeirats, die Haushaltsmittel im Ortsbezirk betrifft. Wie eine reguläre Initiative wird sie direkt an den Magistrat gerichtet, bezieht sich aber auf die Verwendung von Geld im Stadtteil.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet