Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailInhalt
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.12.2014, OIB 282 entstanden aus Vorlage: OF 595/2 vom 07.11.2014
Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße Zur zweckgebundenen Kofinanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der Ortsbeirat 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e. V. aus seinen Budgetmittel einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, d ie Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein vorzunehmen.
Begründung: Die Gesamtkosten der Weihnachtsbeleuchtung werden 3.700 Euro brutto betragen. Die in der Leipziger Straße ansässigen Geschäftsleute übernehmen die Finanzierung der verbleibenden Kosten in Höhe von circa 2.200 Euro. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 10.02.2015 mit 1.500 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2014OFOF 595/2Weihnachtsbeleuchtung Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
- 1. Dezember 2014Sie sind hierOIBOIB 282Weihnachtsbeleuchtung Leipziger StraßeBudget-Initiative
- 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 4Weihnachtsbeleuchtung Leipziger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Initiative des Ortsbeirats, die Haushaltsmittel im Ortsbezirk betrifft. Wie eine reguläre Initiative wird sie direkt an den Magistrat gerichtet, bezieht sich aber auf die Verwendung von Geld im Stadtteil.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet