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Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse

Vorlagentyp: OFCDU
62 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Es ist unverständlich, weshalb vorgenannte Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, der Friedberger Landstraße und Eschen heimer Landstraße. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Es sind keine sachlichen Gründe vorhanden, weshalb keine Eingruppierung der vorgenannten Straßen in Reinigungsklasse 1 vorgenommen werden können.

Inhalt

Antrag vom 23.01.2010, OF 887/3

Betreff:

Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In nachstehenden Straßen wird die Einordnung der Reinigungsklasse von 2 (2-fache wöchentliche Reinigung) in Reinigungsklasse 1 (1-fache wöchentliche Reinigung) geändert:

Bäckerweg Bornheimer Landstraße

Burgstraße Egenolffstraße

Eiserne Hand Elkenbachstraße

Fichardstraße Friedberger Platz

Fürstenbergerstraße Günthersburgallee

Hebelstraße Herbartstraße

Holzhausenstraße Koselstraße

Lersnerstraße Luisenplatz

Luisenstraße Mauerweg

Mercatorstraße Merianplatz

Merianstraße Nordendstraße

Scheffelstraße Schleidenstraße Wolfsgangstraße

  1. Der gesamte Sandweg wird in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert.

Begründung:

Es ist unverständlich, weshalb vorgenannte Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, der Friedberger Landstraße und Eschen heimer Landstraße.

Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist.

Es sind keine sachlichen Gründe vorhanden, weshalb keine Eingruppierung der vorgenannten Straßen in Reinigungsklasse 1 vorgenommen werden können.

Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2010Sie sind hier
    OFOF 887/3Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Februar 2010OAOA 1067Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseAnregung
  3. 31. Mai 2010BB 352Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
  4. 15. November 2010BB 682Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
  5. 1. April 2011Antwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 175Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 41 · 11.02.2010
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung OA 1067 2010 Die Vorlage OF 887/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Bornheimer Landstraße sowie der Friedberger Platz, der Luisenplatz und der Merianplatz gestrichen werden und unter Ziffer 2. die Reinigungsklasse in "2" geändert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

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