Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es ist unverständlich, weshalb vorgenannte Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, der Friedberger Landstraße und Eschen heimer Landstraße. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Es sind keine sachlichen Gründe vorhanden, weshalb keine Eingruppierung der vorgenannten Straßen in Reinigungsklasse 1 vorgenommen werden können.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2010, OF 887/3
Betreff:
Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In nachstehenden Straßen wird die Einordnung der Reinigungsklasse von 2 (2-fache wöchentliche Reinigung) in Reinigungsklasse 1 (1-fache wöchentliche Reinigung) geändert:
Bäckerweg Bornheimer Landstraße
Burgstraße Egenolffstraße
Eiserne Hand Elkenbachstraße
Fichardstraße Friedberger Platz
Fürstenbergerstraße Günthersburgallee
Hebelstraße Herbartstraße
Holzhausenstraße Koselstraße
Lersnerstraße Luisenplatz
Luisenstraße Mauerweg
Mercatorstraße Merianplatz
Merianstraße Nordendstraße
Scheffelstraße Schleidenstraße Wolfsgangstraße
- Der gesamte Sandweg wird in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert.
Begründung:
Es ist unverständlich, weshalb vorgenannte Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, der Friedberger Landstraße und Eschen heimer Landstraße.
Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist.
Es sind keine sachlichen Gründe vorhanden, weshalb keine Eingruppierung der vorgenannten Straßen in Reinigungsklasse 1 vorgenommen werden können.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2010Sie sind hierOFOF 887/3Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2010OAOA 1067Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseAnregung
- 31. Mai 2010BB 352Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
- 15. November 2010BB 682Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
- 1. April 2011Antwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 175Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)