Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
Begründung
Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Brunnenpfad in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) das Parken zwischen Vorm Wald und Neumarkt zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, so dass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten, ausgespart wird. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt. Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise in den beiden Straßen zugelassen wird. Die zuständigen Behörden haben sich damit einverstanden erklärt, hatte aber gewünscht, zunächst eine Befragung der Anwohner duch den Ortsbeirat durchzuführen. Dies ist inzwischen geschehen und alle Anwohner, die geantwortet haben, haben sich für die o.g. Änderung ausgesprochen.