Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
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Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2682 entstanden aus Vorlage: OF 857/6 vom 05.11.2013
Betreff: Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied Der Magistrat wird gebeten, im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied das Parken zwischen den Straßen Vorm Wald und Neumarkt in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Anfang" (Verkehrszeichen 325.1) und ein Schild, das Parken auf Gehwegen erlaubt (Verkehrszeichen 315), aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, sodass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten ausgespart wird. Am Ende der Straße ist das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Ende" (Verkehrszeichen 325.2) aufzustellen.
Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise im Brunnenpfad zugelassen wird. Die zuständigen Behörden haben sich damit einverstanden erklärt, hatten aber den Wunsch geäußert, zunächst eine Befragung der Anwohner durch den Ortsbeirat durchführen zu lassen. Dies ist inzwischen geschehen. Alle Anwohner, die geantwortet haben, haben sich für die o. g. Änderung ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2013OFOF 803/6Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in NiedOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. November 2013OFOF 857/6Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in NiedOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013Sie sind hierOMOM 2682Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in NiedDirektanregung
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 211Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung NiedStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats