Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen
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Neues zu Schäfflestraße per E-MailBegründung
Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt anzuweisen regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen. Begründung: Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt i.S.d. Zeichen 286 Anlage 2 StVO zulässig. Dies soll es den Anwohnern und weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des öfteren Kleintransporter geparkt, so dass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem P&R Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um darauf mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zu Lasten der Anwohner und anderer eingeschränkt haltegewillter Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünder bestrafen.
Inhalt
Antrag vom 18.10.2016, OF 84/11
Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt anzuweisen regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen.
Begründung: Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt i.S.d. Zeichen 286 Anlage 2 StVO zulässig. Dies soll es den Anwohnern und weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des öfteren Kleintransporter geparkt, so dass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem P&R Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um darauf mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zu Lasten der Anwohner und anderer eingeschränkt haltegewillter Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünder bestrafen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 84/11Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem TorbogenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2016OMOM 908Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem TorbogenDirektanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 144Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem TorbogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme