Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5
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Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5
- Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich eine den Bedürfnissen der Anwohner, der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs und des Autoverkehrs genügende Verkehrsregelung
- a)während des langwierigen Baus der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt. Dabei sollen auch geplante Umleitungen für den Autoverkehr während der mindestens 10-wöchigen Sperrung der Eckenheimer Landstraße sowie die Planungen für einen Ersatzverkehr für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in dieser Zeit unter vollständiger Benennung von Ausweichstrecken werden dargelegt, und
- b)nach dem Bau und der Inbetriebnahme der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt, und Der Bericht soll jeweils hinsichtlich der U-Bahnhaltestellen Musterschule und Glauburgstraße getrennt erfolgen.
- Weiter wird der Magistrat gebeten zu berichten und darzulegen, wieviele Parkplätze für Autos im Zusammenhang mit den geplanten neuen Hochbahnsteigen für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße insgesamt entfallen sollen und welchen Ersatz der Magistrat für die Autos von Anwohnern vorgesehen hat. Bei dem Bericht soll auch die Lage wegfallender und als Ersatz vorgesehener neuer Parkplätze für Autos so genau bezeichnet werden, daß Anwohner ihre persönliche Betroffenheit von der Maßnahme genau überblicken können. Dabei soll auch transparent dargelegt werden, welche bisher tatsächlich genutzten sogenannten "illegalen Parkplätze" in der Parkplatzbilanz nicht berücksichtigt werden sollen und hinsichtlich welcher konkret zu benennender Einzelparkplätze sich seit 01.10.2014 die Zulässigkeit der Nutzung als Parkplatz geändert hat oder sich bis zum Stichtag einer Parkplatzbilanz noch ändern soll. Der Bericht soll umfassend sein und nicht auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Hochbahnsteiger beschränkt sein. Begründung: Vertreter des Straßenverkehrsamts und der VGF haben in der Sitzung des Ortsbeirates am 22.01.2015 auch zu den angesprochenen Themen räumlich beschränkt auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorgetragen. Dabei stellten sich nicht wenige Unklarheiten und Unvollständigkeiten heraus, die weiteren Informationsbedarf für die Anwohner und die Mitglieder des Ortsbeirates aufzeigten.
Inhalt
Antrag vom 29.01.2015, OF 739/3
Betreff: Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5
- Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich eine den Bedürfnissen der Anwohner, der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs und des Autoverkehrs genügende Verkehrsregelung
- a)während des langwierigen Baus der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt. Dabei sollen auch geplante Umleitungen für den Autoverkehr während der mindestens 10-wöchigen Sperrung der Eckenheimer Landstraße sowie die Planungen für einen Ersatzverkehr für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in dieser Zeit unter vollständiger Benennung von Ausweichstrecken werden dargelegt, und
- b)nach dem Bau und der Inbetriebnahme der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt, und Der Bericht soll jeweils hinsichtlich der U-Bahnhaltestellen Musterschule und Glauburgstraße getrennt erfolgen.
- Weiter wird der Magistrat gebeten zu berichten und darzulegen, wieviele Parkplätze für Autos im Zusammenhang mit den geplanten neuen Hochbahnsteigen für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße insgesamt entfallen sollen und welchen Ersatz der Magistrat für die Autos von Anwohnern vorgesehen hat. Bei dem Bericht soll auch die Lage wegfallender und als Ersatz vorgesehener neuer Parkplätze für Autos so genau bezeichnet werden, daß Anwohner ihre persönliche Betroffenheit von der Maßnahme genau überblicken können. Dabei soll auch transparent dargelegt werden, welche bisher tatsächlich genutzten sogenannten "illegalen Parkplätze" in der Parkplatzbilanz nicht berücksichtigt werden sollen und hinsichtlich welcher konkret zu benennender Einzelparkplätze sich seit 01.10.2014 die Zulässigkeit der Nutzung als Parkplatz geändert hat oder sich bis zum Stichtag einer Parkplatzbilanz noch ändern soll. Der Bericht soll umfassend sein und nicht auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Hochbahnsteiger beschränkt sein. Begründung: Vertreter des Straßenverkehrsamts und der VGF haben in der Sitzung des Ortsbeirates am 22.01.2015 auch zu den angesprochenen Themen räumlich beschränkt auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorgetragen. Dabei stellten sich nicht wenige Unklarheiten und Unvollständigkeiten heraus, die weiteren Informationsbedarf für die Anwohner und die Mitglieder des Ortsbeirates aufzeigten.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2015Sie sind hierOFOF 739/3Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2015VV 1296Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5Anfrage
- 19. Juni 2015STST 898Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U5Stellungnahme
- 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1720Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2.: CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)