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Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5

Vorlagentyp: OFCDU
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Begründung

Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5

  1. Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich eine den Bedürfnissen der Anwohner, der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs und des Autoverkehrs genügende Verkehrsregelung
    • a)während des langwierigen Baus der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt. Dabei sollen auch geplante Umleitungen für den Autoverkehr während der mindestens 10-wöchigen Sperrung der Eckenheimer Landstraße sowie die Planungen für einen Ersatzverkehr für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in dieser Zeit unter vollständiger Benennung von Ausweichstrecken werden dargelegt, und
    • b)nach dem Bau und der Inbetriebnahme der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt, und Der Bericht soll jeweils hinsichtlich der U-Bahnhaltestellen Musterschule und Glauburgstraße getrennt erfolgen.
  2. Weiter wird der Magistrat gebeten zu berichten und darzulegen, wieviele Parkplätze für Autos im Zusammenhang mit den geplanten neuen Hochbahnsteigen für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße insgesamt entfallen sollen und welchen Ersatz der Magistrat für die Autos von Anwohnern vorgesehen hat. Bei dem Bericht soll auch die Lage wegfallender und als Ersatz vorgesehener neuer Parkplätze für Autos so genau bezeichnet werden, daß Anwohner ihre persönliche Betroffenheit von der Maßnahme genau überblicken können. Dabei soll auch transparent dargelegt werden, welche bisher tatsächlich genutzten sogenannten "illegalen Parkplätze" in der Parkplatzbilanz nicht berücksichtigt werden sollen und hinsichtlich welcher konkret zu benennender Einzelparkplätze sich seit 01.10.2014 die Zulässigkeit der Nutzung als Parkplatz geändert hat oder sich bis zum Stichtag einer Parkplatzbilanz noch ändern soll. Der Bericht soll umfassend sein und nicht auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Hochbahnsteiger beschränkt sein. Begründung: Vertreter des Straßenverkehrsamts und der VGF haben in der Sitzung des Ortsbeirates am 22.01.2015 auch zu den angesprochenen Themen räumlich beschränkt auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorgetragen. Dabei stellten sich nicht wenige Unklarheiten und Unvollständigkeiten heraus, die weiteren Informationsbedarf für die Anwohner und die Mitglieder des Ortsbeirates aufzeigten.

Inhalt

Antrag vom 29.01.2015, OF 739/3

Betreff: Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5

  1. Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich eine den Bedürfnissen der Anwohner, der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs und des Autoverkehrs genügende Verkehrsregelung
    • a)während des langwierigen Baus der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt. Dabei sollen auch geplante Umleitungen für den Autoverkehr während der mindestens 10-wöchigen Sperrung der Eckenheimer Landstraße sowie die Planungen für einen Ersatzverkehr für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in dieser Zeit unter vollständiger Benennung von Ausweichstrecken werden dargelegt, und
    • b)nach dem Bau und der Inbetriebnahme der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt, und Der Bericht soll jeweils hinsichtlich der U-Bahnhaltestellen Musterschule und Glauburgstraße getrennt erfolgen.
  2. Weiter wird der Magistrat gebeten zu berichten und darzulegen, wieviele Parkplätze für Autos im Zusammenhang mit den geplanten neuen Hochbahnsteigen für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße insgesamt entfallen sollen und welchen Ersatz der Magistrat für die Autos von Anwohnern vorgesehen hat. Bei dem Bericht soll auch die Lage wegfallender und als Ersatz vorgesehener neuer Parkplätze für Autos so genau bezeichnet werden, daß Anwohner ihre persönliche Betroffenheit von der Maßnahme genau überblicken können. Dabei soll auch transparent dargelegt werden, welche bisher tatsächlich genutzten sogenannten "illegalen Parkplätze" in der Parkplatzbilanz nicht berücksichtigt werden sollen und hinsichtlich welcher konkret zu benennender Einzelparkplätze sich seit 01.10.2014 die Zulässigkeit der Nutzung als Parkplatz geändert hat oder sich bis zum Stichtag einer Parkplatzbilanz noch ändern soll. Der Bericht soll umfassend sein und nicht auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Hochbahnsteiger beschränkt sein. Begründung: Vertreter des Straßenverkehrsamts und der VGF haben in der Sitzung des Ortsbeirates am 22.01.2015 auch zu den angesprochenen Themen räumlich beschränkt auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorgetragen. Dabei stellten sich nicht wenige Unklarheiten und Unvollständigkeiten heraus, die weiteren Informationsbedarf für die Anwohner und die Mitglieder des Ortsbeirates aufzeigten.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2015Sie sind hier
    OFOF 739/3Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. März 2015VV 1296Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5Anfrage
  3. 19. Juni 2015STST 898Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U5Stellungnahme
  4. 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1720Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 39 · 12.02.2015
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage OF 739/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 12.03.2015
TO I, TOP 11
Beraten
Auskunftsersuchen V 1296 2015 1. Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Ziffer 1. a) der Vorlage OF 739/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffern 1. b) und 2. der Vorlage OF 739/3 werden bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDPÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Linke
zu 3)
Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPDFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2.: CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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