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Dieselfahrverbot - Ausnahmeregelungen

Vorlagentyp: OFSPD
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt Auskunft über mögliche Ausnahmeregelungen für Anwohner, Handwerker und Lieferanten im Falle eines Dieselfahrverbots auf dem Erlenbruch. Dies ist wichtig, um den Betroffenen rechtzeitig Informationen über die Konsequenzen des Verbots zu geben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben ob im Falle eines Dieselfahrverbotes (Schadstoffklassen 1 bis 5) auf dem Erlenbruch, Ausnahmen für Anwohner, Handwerker und Lieferanten in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach gelten werden?

Begründung

Der Magistrat hat mehrfach angekündigt, dass ein Dieselfahrverbot auf dem Erlenbruch wahrscheinlich ist. Die Schadstoffwerte liegen nach wie vor weit über dem zugelassenen Grenzwert. Für die Anwohner im Riederwald und auch für Handwerker und Lieferanten ist es wichtig, rechtzeitig zu erfahren welche Konsequenzen sie zu erwarten haben. Da es nicht für jeden möglich ist kurzfristig ein Fahrzeug mit Schadstoffklasse 6d zu erwerben, sollten Ausnahmeregelungen rechtzeitig bekannt gegeben werden, so wie es bereits in anderen Städten üblich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2020Sie sind hier
    OFOF 717/11Dieselfahrverbot - Ausnahmeregelungen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Juni 2020VV 1686Dieselfahrverbot - AusnahmeregelungenAnfrage
  3. 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1872Dieselfahrverbot - AusnahmeregelungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO I, TOP 17
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1686 2020 Die Vorlage OF 717/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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