Zugang von Minderjährigen in die Deutsche Nationalbibliothek
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Deutsche Nationalbibliothek Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Leitung der Deutschen Nationalbibliothek einzuwirken, dass auch Minderjährigen der zwanglose Zugang zu dieser Einrichtung ermöglicht wird. Zudem soll es Benutzer*innen erlaubt sein, von Kindern begleitet zu werden. Begründung: Gemäß § 2 Abs. 3 der Benutzungsordnung der DNB heißt es: "Die Bibliothek kann von allen Personen benutzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. [...] In begründeten Sonderfällen ist nach Maßgabe der Bibliothek auch eine Benutzung unter 18 Jahren möglich, wenn darüber hinaus auch die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt." Kinder müssen also grundsätzlich draußen bleiben. Diese Maßgabe ist antiquiert.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2018, OF 701/2
Betreff: Zugang von Minderjährigen in die Deutsche Nationalbibliothek Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Leitung der Deutschen Nationalbibliothek einzuwirken, dass auch Minderjährigen der zwanglose Zugang zu dieser Einrichtung ermöglicht wird. Zudem soll es Benutzer*innen erlaubt sein, von Kindern begleitet zu werden.
Begründung: Gemäß § 2 Abs. 3 der Benutzungsordnung der DNB heißt es: "Die Bibliothek kann von allen Personen benutzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. [...] In begründeten Sonderfällen ist nach Maßgabe der Bibliothek auch eine Benutzung unter 18 Jahren möglich, wenn darüber hinaus auch die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt." Kinder müssen also grundsätzlich draußen bleiben. Diese Maßgabe ist antiquiert.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2018Sie sind hierOFOF 701/2Zugang von Minderjährigen in die Deutsche NationalbibliothekOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2018OAOA 336Zugang von Minderjährigen in die Deutsche NationalbibliothekAnregung
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 705Zugang von Minderjährigen in die Deutsche NationalbibliothekStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) ; 2 CDU, 1 SPD und 1 FDP (= Enthaltung)