Zugang von Minderjährigen in die Deutsche Nationalbibliothek
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 705
Betreff: Zugang von Minderjährigen in die Deutsche Nationalbibliothek Da die Deutsche Nationalbibliothek eine Bundeseinrichtung ist, sieht der Magistrat sich in keiner Position, Änderungen in deren Nutzungsordnung zu beeinflussen oder voranzutreiben. Er kann jedoch Folgendes berichten: Die Deutsche Nationalbibliothek hat vor allem einen "Bestanderhaltungs-Auftrag", der sich auf die von ihr gesammelten Medien bezieht. Aus diesem Auftrag ergibt sich, dass die Medien nur als Präsenzbestand im Lesesaal zur Verfügung gestellt werden und dies bei berechtigtem Forschungsinteresse. Vor diesem Hintergrund können die Lese- und Informationsinteressen von Kindern und Jugendlichen in den Öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken besser und vor allem zielgruppengerechter bedient werden. In Ausnahmefällen bekommen Jugendliche, die Informationen benötigen, die nicht in den Öffentlichen Bibliotheken zugänglich sind, schon jetzt den Zugang zu den Medien der Deutschen Nationalbibliothek ermöglicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2018OFOF 701/2Zugang von Minderjährigen in die Deutsche NationalbibliothekOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2018OAOA 336Zugang von Minderjährigen in die Deutsche NationalbibliothekAnregung
- 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 705Zugang von Minderjährigen in die Deutsche NationalbibliothekStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab