Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hebelstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Illegales Parken vor der Hebelstraße 2326.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Hebelstraße per E-MailBegründung
Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen: - Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner "weichen" Abwendungsvereinbarung kommen! - Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen. - Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten.
Inhalt
Antrag vom 13.03.2019, OF 640/3
Betreff: Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen
Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen: - Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner "weichen" Abwendungsvereinbarung kommen! - Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen. - Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten.Nebenvorlage: Antrag vom 28.03.2019, OF 659/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2019Sie sind hierOFOF 640/3Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen MieterhöhungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 28. März 2019OMOM 4495Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen MieterhöhungenDirektanregung
- 16. August 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1570Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen MieterhöhungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU Enthaltung Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme