Abwendungsvereinbarungen sollen Mieterhöhungen nur in Absprache mit den Mietern zulassen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Antrag vom 28.03.2019, OF 659/3
Betreff: Abwendungsvereinbarungen sollen Mieterhöhungen nur in Absprache mit den Mietern zulassen Der Ortsbeirat beschließt: Der Punkt 1 des Antrags 640/3 werden nach "Miethöhen" die Worte "absolut akzeptabel" ersetzt durch: "nur in Absprache mit den Mieter* innen, entsprechend ihren Einkommensverhältnissen, vorgenommen werden können bzw. die Mieten entsprechend erhöht werden" [dann weiter im Text mit: "im Sinne der"].
Begründung: "Absolut akzeptabel" ist eine nichtssagende Floskel. In Berlin-Friedrichshain/ Kreuzberg wurde eine unserem Antrag 30entsprechende Vereinbarung getroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2019 brachte ÖkoLinX-ARL im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein.