Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die zuständigen Stellen auf, die digitale Ausstattung der Ernst-Reuter-Schulen sicherzustellen, um den Distanzunterricht während des Lockdowns zu ermöglichen. Dies umfasst die Bereitstellung von Smartboards und die Sicherstellung der Daten- und Sprachübertragung.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde W-LAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder W-LAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Deshalb fordern wir die zuständigen Stellen auf, - die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schüler*innen unverzüglich zur Verfügung zu stellen - die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittlels W-LAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen
Begründung
Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns ist nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2021Sie sind hierOFOF 621/8Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2021OMOM 7172Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 1770Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme