Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen 50 interaktive Whiteboards
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Bestellung von 50 interaktiven Whiteboards im Rahmen des DigitalPakts genehmigt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise bis Ende 2024, da nicht alle Schulen gleichzeitig ausgestattet werden können. Die Ernst-Reuter-Schulen sind in die Planungen einbezogen, und die notwendige Infrastruktur wird vorbereitet.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
50 interaktive Whiteboards
Bei der Bestellung von 50 Smartboards handelt es sich um eine Antragstellung im Rahmen des DigitalPakts. Im Jahr 2020 wurden alle Frankfurter Schulen aufgefordert, eine Planung für die Umsetzung des Förderprogrammes abzugeben. Der Umsetzungszeitraum des DigitalPakts erstreckt sich bis zum 31.12.2024. Innerhalb dieses Zeitrahmens werden alle Schule am DigitalPakt partizipieren. Es ist jedoch nicht möglich, alle 175 Schule zur gleichen Zeit und unverzüglich auszustatten.
Bevor es zu einer tatsächlichen Ausstattung mit Präsentationstechnik kommt, wird ein Beratungsgespräch mit der Schule geführt und die Gegebenheiten vor Ort werden geprüft.
Die Ausstattung mit Präsentationstechnik ist an den Ernst-Reuter-Schulen geplant. Durch die Umsetzung von WLAN verfügten die Klassenräume nicht mehr über genügend Netzwerkanschlüsse. Die Nachverkabelung ist bereits in Vorplanung, die erforderliche Ausschreibung der Gesamtmaßnahme ebenfalls.
WLAN und Bluetooth
Ausstattung mit WLAN
Wie bereits beschrieben war es nicht möglich, alle 175 Schulen zur gleichen Zeit auszustatten. Die Schulen mussten sukzessive ausgestattet werden. Eine Ad-hoc-Ausstattung oder das Vorziehen einzelner Schulen hätte dieses Ziel gefährdet, da dem gesamten Prozess eine detaillierte Planung zugrunde lag.
Am 02.07.2020 wurde durch die STVV beschlossen (§ 6037, M 78), alle Frankfurter Schulen unter Nutzung der Fördermittel des Digitalpaktes mit einem städtischen WLAN auszustatten.
Die Ernst-Reuter-Schulen wurden im Mai 2022 mit WLAN ausgestattet.
Alle weiteren Schulen wurden bis zum Ende des Jahres 2022 ausgestattet.
Kabellose Verbindung zu interaktiven Whiteboards
Der Betrieb von interaktiven Whiteboard erfolgt über eine kabelgebundene Verbindung zum PC oder Notebook.
Zusätzlich befinden sich sogenannte Screensharing-Module in der Teststellung. Damit könnte kabellos der Bildschirm von mobilen Endgeräten mit dem Beamer des interaktiven Whiteboards oder herkömmlicher Beamer geteilt werden.
Das Bild eines per Kabel mit dem Beamer verbundenen Gerätes kann in einer Videokonferenz üblicherweise über das Teilen von Monitorinhalten (Desksharing) erfolgen.
Bluetooth
Das aktuell eingesetzte interaktive Whiteboard hat keine Bluetooth Schnittstelle. Zudem ist die Verbindung mittels Bluetooth zu Beamern nicht üblich.
Die mobilen Endgeräte verfügen je nach Generation über eine integrierte Bluetooth Schnittstelle, Desktop-PCs grundsätzlich nicht. Die Schnittstellen kann nur zum Verbinden von Audio-geräten genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2021OFOF 621/8Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2021OMOM 7172Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenDirektanregung
- 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 1770Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab