Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht unverzüglich zur Verfügung zu stellen und die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops und Smartboards sicherzustellen. Dies ist notwendig, da die digitale Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt bislang nicht umgesetzt wurde.
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Der Magistrat wird beauftragt, 1. die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schüler unverzüglich zur Verfügung zu stellen; 2. die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mittels WLAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen.
Begründung
Im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde WLAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder WLAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns sind nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2021OFOF 621/8Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7172Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 1770Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30