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Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften

Vorlagentyp: OFSPD
29 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

städtischen Wohnungsbaugesellschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge mitteilen, wieviele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit 31.12.2010 weggefallen sind und wieviele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind. Der Magistrat möge mitteilen, ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet wird. Der Magistrat möge mitteilen, wo die in der B154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben, Fechenheim". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung, wenn wir keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt wurde und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? In der B154/19 wird beschrieben, das eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen gefunden worden für diese Menschen. In der Erläuterung der B154/19 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht 154/19: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, . . das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld. . .- mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert."

Inhalt

Antrag vom 17.06.2019, OF 583/11

Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge mitteilen, wieviele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit 31.12.2010 weggefallen sind und wieviele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind. Der Magistrat möge mitteilen, ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet wird. Der Magistrat möge mitteilen, wo die in der B154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden.

Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben, Fechenheim". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung, wenn wir keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt wurde und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? In der B154/19 wird beschrieben, das eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen gefunden worden für diese Menschen. In der Erläuterung der B154/19 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht 154/19: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, . . das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld. . .- mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert."Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2019BB 154Mehr familiengerechte SozialwohnungenMagistratsbericht
  2. 3. Mai 2019BB 144- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und HandwMagistratsbericht
  3. 17. Juni 2019OAOA 434Status von Seniorenwohnungen bei städtischen WohnungsbaugesellschaftenAnregung
  4. 17. Juni 2019Sie sind hier
    OFOF 583/11Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 439Status von Seniorenwohnungen bei städtischen WohnungsbaugesellschaftenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 32 · 17.06.2019
TO I, TOP 30
Angenommen
Anregung OA 434 2019 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen