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- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der…

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- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handw

Vorlagentyp: B
53 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144

Betreff: - Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 - Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3573 - OA 347/18 OBR 11 - Zu der OA 347 berichtet die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) wie folgt: zu 1.

a) Vergabe aller Wohnungen nur an Senior/inn/en und sensibles Vorgehen bei der Auswahl der Senior/inn/en: Die Mietpreis- und Belegungsbindung endete für alle 92 Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 zum 31.12.2010, damit auch die Zweckbestimmung "Seniorenwohnung". Seit dem 1.1.2011 handelt es sich um freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an jüngere Menschen vermietet werden können. 68 Prozent der heute in der Lauterbacher Straße 4 bestehenden Mietverträge wurden nach dem 31.12.2010 abgeschlossen. Gleichwohl gibt es lediglich sechs Mieter/innen unter 50 Jahren. Rund 15 % der MieterInnen sind zwischen 50 und 60 Jahren alt, viele von ihnen profitieren aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bereits heute von den bestehenden Angeboten der Seniorenbetreuung. Ein sensibles Vorgehen bei der Auswahl künftiger Mieter/innen ist selbstverständlich; dies gilt für alle Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING, nicht nur für Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4. zu 1 b) Beendigung/Nichtverlängerung aller Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegt: Alle 92 Mietverträge in der Lauterbacher Straße 4 sind reguläre, unbefristete Wohnungsmietverträge. § 573 BGB legt fest: "Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat." Ein berechtigtes Interesse liegt vor allem dann vor, wenn einzelne Mieter/innen sich nicht an Vereinbarungen halten und vertragliche Pflichten in erheblichem Maße verletzen. Ein Recht des Vermieters, allen Mieter/inne/n einer bestimmten Altersgruppe zu kündigen, weil er die Altersstruktur in seiner Liegenschaft ändern möchte oder weil er pauschal davon ausgeht, dass innerhalb dieser Altersgruppe eine besonders große Neigung zu Vertragsverstößen oder gar Kriminalität besteht, sieht der Gesetzgeber dagegen nicht vor. zu 1 c) Umwandlung der Liegenschaft Lauterbacher Straße 4 in eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot, Einrichtung eines Angebotes tagsüber für alle Bewohner/innen: Für die Seniorenbetreuung in der Lauterbacher Straße 4 fungiert die WOHNHEIM GmbH selbst als Trägerin. Es liegt deshalb in ihrem ureigenen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass genügend Senior/inn/en in der Liegenschaft wohnen. Eine Selbstverpflichtung, die dortigen Wohnungen nur noch an Senior/inn/en zu vermieten, wird sich die WOHNHEIM jedoch nicht auferlegen. Die mit der Stadt Frankfurt vertraglich vereinbarten Leistungen des Betreuungsträgers bestehen u.a. in der Bereitstellung einer 24-stündigen Rufbereitschaft, der persönlichen Betreuung der Senior/inn/en durch Personal vor Ort, regelmäßigen wöchentlichen Sprechstunden, der Vermittlung ärztlicher Behandlung im Bedarfsfall, der Vermittlung ambulanter Hilfen zur häuslichen Pflege oder zur Führung des Haushaltes sowie der Beratung und Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden. zu 2. Einrichtung von Parkplätzen für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4. Die WOHNHEIM GmbH wird prüfen, ob es trotz bestehender Feuerwehrzufahrt möglich ist, nahe dem Hauseingang zwei Stellplätze für Kurzzeitparker einzurichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2018OFOF 445/11Schutz der Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacherstraße 4 vor Kriminellen Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem GruOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Dezember 2018OAOA 347- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und HandweAnregung
  3. 3. Mai 2019BB 154Mehr familiengerechte SozialwohnungenMagistratsbericht
  4. 3. Mai 2019Sie sind hier
    BB 144- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handw
    Magistratsbericht
  5. 17. Juni 2019OFOF 583/11Status von Seniorenwohnungen bei städtischen WohnungsbaugesellschaftenOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 17. Juni 2019OAOA 434Status von Seniorenwohnungen bei städtischen WohnungsbaugesellschaftenAnregung
  7. 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 439Status von Seniorenwohnungen bei städtischen WohnungsbaugesellschaftenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 32 · 17.06.2019
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 19.08.2019
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 22.08.2019
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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