Zeitgemäßer Feldschutz
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Bisheriger Verlauf
15.06.2021
18.10.2021
02.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen
Details im PARLIS OF_42-16_202115.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen
Details im PARLIS OF_42-16_202102.11.2021
Partei(en): BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2021, OF 58/16
Betreff: Zeitgemäßer Feldschutz
Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche konkreten Maßnahmen der Magistrat ergreifen wird, um zukünftig einen zeitgemäßen und wirkungsvollen Feldschutz in der Gemarkung Bergen-Enkheim, aber auch in den anderen betroffenen Ortsbezirken, zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Vollzugsaufgaben im Bereich des Feld- und Naturschutzes, Streifendienste mit Kontrolle des öffentlichen Raums, insbesondere der Felder und der Naturschutzgebiete, Maßnahmen zur allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehr sowie nötigenfalls auch die Anwendung von Zwangsmitteln. 2. Wie der Magistrat die Möglichkeit bewertet, durch den Einsatz einer ehrenamtlichen Naturschutzwacht gemäß § 25 HAGBNatSchG, deren Mitglieder durch die zuständige Naturschutzbehörde berufen werden, Besucher und die örtliche Bevölkerung zu informieren, zu beraten und Verletzungen der zum Schutz dieser Gebiete erlassenen Rechtsvorschriften durch Erklären und Belehrung zu verhindern bzw. einzudämmen. 3. Wie der Magistrat - in Verbindung mit den unter 1.) und 2.) aufgeführten Maßnahmen und zur Unterstützung derselben - die Anbringung von deutlich sichtbaren und mehrsprachigen Hinweisschildern an exponierten Stellen bewertet, mittels derer auf den Schutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie den Naturschutz hingewiesen wird und deren Inhalt über reine Verbote hinausgeht und zugleich über Landschafts- und Naturschutz informiert. 4. In welchem Umfang der Magistrat für die oben bezeichneten Maßnahmen Haushaltsmittel in den Etat 2022 sowie die mittel-/langfristige Finanzplanung einzustellen gedenkt bzw. welche Umschichtungen von Haushaltsmittel ggf. geplant sind, um einen effektiven Feldschutz zu realisieren. Begründung:
Ein zeitgemäßer und wirkungsvoller Feldschutz, der über die reine Gefahrenabwehr hinaus auch Besucher von landwirtschaftlich genutzten Gebieten, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten sowie die Bevölkerung informiert, berät und durch Erklärung sowie Belehrung präventiv tätig ist, ist in Zeiten, in denen Einsicht und Rücksichtnahme in weiten Teilen der Bevölkerung immer mehr schwinden, unentbehrlich geworden. Beispielhaft zu nennen sind an dieser Stelle Phänomene wie illegale Müllablagerungen, freilaufende Hunde in der Schonzeit, Verunreinigungen mit Hundekot der landwirtschaftlich genutzten Flächen, Obst- und Gemüsediebstahl, die in den letzten Jahren immer weiter um sich greifen und zu massiven Schäden an der Natur, aber auch am Eigentum der Landwirte führen, die letztlich unsere Nahrungsmittel produzieren. Diese negativen Tendenzen, einhergehend mit einem fehlenden Rechtsbewusstsein bei vielen Mitbürgern, können nicht als unveränderlich hingenommen werden. Stattdessen muss dieser Entwicklung mit einem Feldschutzkonzept entschieden entgegengewirkt werden, welches idealerweise den Dreiklang aus Bewusstseinsschärfung, Kontrolle und Sanktionierung beinhaltet.Hauptvorlage: Antrag vom 15.06.2021, OF 42/16
Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 58/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 990 2021 1. Die Vorlage OF 42/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung)