Zeitgemäßer Feldschutz
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Überwachung des Feldschutzes und betont die Verantwortung der Stadtpolizei. Aufgrund der aktuellen Prioritäten und Kapazitäten kann die Feldschutzüberwachung nicht ausgeweitet werden. Zudem wird auf die Zuständigkeit der Oberen Naturschutzbehörde hingewiesen, die für die Naturschutzgebiete verantwortlich ist.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Stadtpolizei ist im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung auch für die Überwachung der Feldgemarkungen zuständig. Sie wird dies unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen und ggf. auch priorisierten Lagen im Rahmen von Streifendiensten erledigen. Dabei festgestellte Verstöße wie z.B. das Befahren gesperrter Wege, illegale Abfallablagerungen oder auch der Diebstahl von Feldfrüchten, werden geahndet. Auf Grund des breiten Aufgabenprofils der Stadtpolizei des Ordnungsamtes und der derzeit vorrangig durchzuführenden Kontrollmaßnahmen nach der Coronavirus-Schutzverordnung bestehen auf absehbare Zeit keine Kapazitäten, die Feldschutzüberwachung auszuweiten. Zu
- Gemäß § 25 HAGBNatSchG kann eine Naturschutzwacht nur in Nationalparken, Bio-sphärenreservaten und Naturschutzgebieten eingesetzt werden. Die Frankfurter Naturschutzgebiete liegen - mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Harheimer Ried - in der Zuständigkeit der Oberen Naturschutzbehörde und nicht in der des Magistrats. Die Forderung des Ortsbeirats 16 würde nur die dortigen Naturschutzgebiete Berger Hang, Enkheimer Ried und Bergen-Enkheimer Mühlbachtal betreffen, jedoch nicht die großflächigen Landschaftsschutzgebiete, wie den Berger Nord- und Südhang. Sollte sich die Frage des Ortsbeirats 16 ausschließlich auf die dortigen Naturschutzgebiete bezogen haben, müssen seitens der Oberen Naturschutzbehörde geeignete Freiwillige gefunden und berufen werden. Auch bei einer Konzentration auf Naturschutzgebiete verbleibt für eine ehrenamtliche Naturschutzwacht ein hohes persönliches Konflikt- und Risikopotenzial, das insbesondere aufgrund der hohen Konfliktdichte im städtischen Raum, etwa bei den Themen Hundeauslauf und Sonnenbaden in Naturschutzgebieten, durch professionelle Überwachung und nicht durch ehrenamtliche Ansprache übernommen werden sollte. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat im Einsatz einer ehrenamtlichen Naturschutzwacht keine Alternative zur Lösung der Konflikte in den besagten Bereichen. Zu
- Flankierende Maßnahmen, wie z. B. das Anbringen von Hinweisschildern in mehrsprachiger Ausführung oder auch als erklärende Piktogramme, sind zielgerichtet und tragen sicherlich zumindest zum besseren Verständnis der schutzwürdigen Interessen des Naturschutzes und der Landwirtschaft und der damit auch einhergehenden Einschränkungen für die Allgemeinheit bei. Erfahrungsgemäß muss aber trotz dieser Maßnahmen ein Mindestmaß an Ansprache, Überwachung und Ahndung durch Ordnungspersonal vorhanden sein, um die gewünschten Verhaltensänderungen herbeizuführen. Zu
- Die Beratungen zum Haushalt 2022 sind noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 58/16Zeitgemäßer FeldschutzOrtsbeiratsantrag · BFF
- 2. November 2021OMOM 990Zeitgemäßer FeldschutzDirektanregung
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 257Zeitgemäßer FeldschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab