U4-Verlängerung in Ginnheim: Beteiligung, Städtebau
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die städtebauliche Begleitplanung für die U4-Verlängerung in Ginnheim zu stärken und die Öffentlichkeit frühzeitig in den Prozess einzubeziehen. Ziel ist es, eine umfassende und transparente Planung zu gewährleisten, die die Lebensqualität der Anwohner*innen berücksichtigt und langfristige Lösungen für die Verkehrsanbindung bietet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hochstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.06.2026.
- Poller vor der Hochstraße 53 instand setzen29.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U4-Verlängerung in Ginnheim: Beteiligung, Städtebau18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt II, Verlängerung U4 – Bockenheimer Warte nach Ginnheim hier: Sachstandsbericht zum Abschnitt „Europaturm (ehemals Bundesbank) bis Ginnheim Mitte“ und Fokussierung auf drei Varianten29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich, dass die mehrfach durch ihn eingeforderte städtebauliche Begleitplanung für den Streckenverlauf der U4 in Ginnheim gemäß den Aussagen bei der Vorstellung am 11.06.2026 Teil der nun auszuschreibenden Vorplanungsleistungen für die vertiefte Prüfung der verbleibenden drei Varianten ist.
Der Magistrat wird bei der weiteren Prüfung gebeten,
- bei den Varianten, in denen im Bericht aktuell nur zwei Stationen vorgesehen sind (N4 und N5), auch weiterhin zu prüfen, ob eine dritte Station im Bereich der Platensiedlung vorgesehen werden kann. Maßstab für die Qualität der Erschließung müssen die tatsächlich zu Fuß zurückzulegenden Wege und nicht allein Luftlinien-Erschließungsradien sein, da das Gebiet stark fragmentiert ist.
- die Öffentlichkeit, den Ortsbeirat und die betroffenen Stakeholder*innen bereits in der laufenden Vorplanung und nicht erst bei der Vorstellung der fertigen Ergebnisse an den entstehenden städtebaulichen Plänen zu beteiligen. Besonders wichtig sind dafür allgemein verständliche Visualisierungen und Modelle und neben Informationsformaten auch eine Möglichkeit für die Anwohner*innen, wichtige Hinweise für den Prozess zu geben, die nur sie als Expert*innen für ihr Quartier abgeben können.
- die in die Vorplanung aufgenommene städtebauliche Begleitplanung so auszugestalten, dass sie über eine bloße Bewertungskategorie in der Nachhaltigkeitsmatrix hinausgeht - als nachvollziehbare, verständliche und im angemessenen Maßstab visualisierte städtebauliche Vorplanung, deren Ergebnisse rechtzeitig vor dem Vorplanungs- und Variantenbeschluss vorliegen, sodass die Entscheidung über die Variante auch auf einer städtebaulichen Grundlage getroffen werden kann.
- die planerischen Voraussetzungen dafür offenzuhalten, die U-Bahn-Station Niddapark zukünftig besser an die S-Bahn-Station Ginnheim anzubinden (z. B. durch eine Verlängerung oder Verschiebung der Station Niddapark nach Norden). Eventuelle Rampenbauwerke sind so zu planen, dass sie diese Option nicht verbauen.
Begründung
Die bisher erfolgte Variantenauswahl beruht bisher auf technischen und verkehrlichen Kriterien. Eine städtebauliche und soziale Betrachtung fehlt - obwohl der Ortsbeirat sie seit Jahren einfordert, zuletzt mit OF 1000/2025, und der Magistrat sie in B 429/2022 ankündigt und in ST 4/2024 selbst als "unabdingbar" bezeichnet hat. Eine Antwort auf OF 1000/2025 steht bis heute aus und erst im Vorstellungstermin am 11.06.2026 wurde mündlich angekündigt, die Begleitplanung nun auszuschreiben, allerdings nur als eine Bewertungskategorie unter mehreren, die in den Punkt "Nachhaltigkeit" einfließen soll.
Der Städtebau ist keine Frage, die hintenangestellt oder nebenbei betrachtet werden darf. Die Entscheidung über Erhalt oder Rückbau der Hochstraße ist die folgenreichste städtebauliche Weichenstellung des Projekts und auch die Entscheidung über unterirdische oder oberirdische Stationen muss mit allen damit verbundenen Konsequenzen betrachtet und beurteilt werden.
Ebenso wichtig ist, dass diese Fragen nicht über die Köpfe des betroffenen Stadtteils hinweg entschieden werden. Die Öffentlichkeit muss frühzeitig beteiligt werden - solange die Varianten noch offen sind und nicht erst bei der Vorstellung fertiger Ergebnisse. Eine bloße Information nach getroffener Vorentscheidung wird der Lage in Ginnheim nicht gerecht und verschenkt die Chance auf tragfähigere Lösungen und auf eine größere Akzeptanz eines Projekts, das den Stadtteil über Jahrzehnte prägen wird.
Besonderes Gewicht hat die Erschließung der Platensiedlung, deren eigene Station in den Varianten N4 und N5 im aktuellen Bericht entfällt. Gerade ein erst kürzlich stark nachverdichteter Stadtraum darf nicht abgehängt werden. Ob eine gleichwertige Anbindung gelingt, zeigt nicht die Luftlinie, sondern der reale Fußweg, den Hochstraße, Bahn und Hauptverkehrsstraßen verlängern.
Hinzu kommt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Wohngebiete während der Bauphase die Hauptlast der erheblichen Beeinträchtigungen tragen werden. Es ist daher angemessen, ihnen auch langfristig einen entsprechenden verkehrlichen Nutzen durch eine wohnortnahe Haltestelle zu sichern.
Ebenso sollten die planerischen Voraussetzungen offengehalten werden, um die Station Niddapark künftig besser an die S-Bahn-Station Ginnheim anzubinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2022BB 429Verlängerung U 4 - von Bockenheim nach GinnheimMagistratsbericht
- 8. Januar 2024STST 4Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in GinnheimStellungnahme
- 29. Mai 2026BB 178Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt II, Verlängerung U4 – Bockenheimer Warte nach Ginnheim hier: Sachstandsbericht zum Abschnitt „Europaturm (ehemals Bundesbank) bis Ginnheim Mitte“ und Fokussierung auf drei VariantenMagistratsbericht
- 18. Juni 2026OMOM 293U4-Verlängerung in Ginnheim: Beteiligung, StädtebauDirektanregung
- 18. Juni 2026Sie sind hierOFOF 53/9U4-Verlängerung in Ginnheim: Beteiligung, StädtebauOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, FDP und BFF gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme