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Lärmschadensbilanz vs. Lärmindex

Vorlagentyp: OFfwf
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die Anregung des Ortsbeirats 16, in der Fluglärmkommission die Erstellung einer sogenannten „Lärmschadensbilanz“ zu fordern, geht auf eine Empfehlung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zurück. In den erwähnten Dokumenten des Magistrats heißt es, dieser verstünde unter der Lärmschadensbilanz eine Bilanzierung des Lärms, wie sie im Rahmen der Anwendung eines beim FFR zu entwickelnden Lärmindexes vorgesehen ist. Es bestehen jedoch Zweifel, ob diese Gleichsetzung gerechtfertigt ist. Die Gleichsetzung von Lärmschadensbilanz und Lärmindex wäre nur dann gewährleistet, wenn der Lärmindex die Lärmbelastung auch korrekt abbildet, d.h. eine Zunahme der Lärmbelastung auch in jedem Fall tatsächlich zu einer Zunahme des Lärmindexes führt. Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Lärmbilanzierung ausschließlich auf einen Lärmindex gestützt wird und nicht auch der Lärmpegel in die Bilanzierung einbezogen wird. Um diese Zweifelsfragen zu klären, ist die Anfrage geboten.

Inhalt

Antrag vom 25.08.2009, OF 503/16

Betreff:

Lärmschadensbilanz vs. Lärmindex

Vorgang:

ST 895/09

Der Ortsbeirat wolle beschließen,

die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten:

Wie soll der in dem Bericht B 630 vom 27.7.2009 und der ST 895 vom 24.6.2009 in gleichlautenden Passagen herangezogene "Lärmindex“ ermittelt werden, welcher der vom Ortsbeirat 16 angeregten "Lärmschadensbilanz“ entsprechen soll?

Begründung:

Die Anregung des Ortsbeirats 16, in der Fluglärmkommission die Erstellung einer sogenannten "Lärmschadensbilanz“ zu fordern, geht auf eine Empfehlung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zurück. In den erwähnten Dokumenten des Magistrats heißt es, dieser verstünde unter der Lärmschadensbilanz eine Bilanzierung des Lärms, wie sie im Rahmen der Anwendung eines beim FFR zu entwickelnden Lärmindexes vorgesehen ist. Es bestehen jedoch Zweifel, ob diese Gleichsetzung gerechtfertigt ist.

Die Gleichsetzung von Lärmschadensbilanz und Lärmindex wäre nur dann gewährleistet, wenn der Lärmindex die Lärmbelastung auch korrekt abbildet, d.h. eine Zunahme der Lärmbelastung auch in jedem Fall tatsächlich zu einer Zunahme des Lärmindexes führt. Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Lärmbilanzierung ausschließlich auf einen Lärmindex gestützt wird und nicht auch der Lärmpegel in die Bilanzierung einbezogen wird.

Um diese Zweifelsfragen zu klären, ist die Anfrage geboten.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.07.2009, B 630 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2009BB 630Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  2. 25. August 2009Sie sind hier
    OFOF 503/16Lärmschadensbilanz vs. Lärmindex
    Ortsbeiratsantrag · fwf
  3. 25. August 2009OAOA 963Lärmschadensbilanz versus Lärmindex Bericht des Magistrats vom 27.07.2009, B 630Anregung
  4. 11. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 10Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 34 · 25.08.2009
TO I, TOP 40
Angenommen
Anregung OA 962 2009 Anregung OA 963 2009 1. a) Die Vorlage B 630 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 962 und OA 963 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 501/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 503/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Enthaltung:
4 CDU1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung 4 CDU und 1 SPD

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