Lärmschadensbilanz vs. Lärmindex
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Anregung des Ortsbeirats 16, in der Fluglärmkommission die Erstellung einer sogenannten „Lärmschadensbilanz“ zu fordern, geht auf eine Empfehlung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zurück. In den erwähnten Dokumenten des Magistrats heißt es, dieser verstünde unter der Lärmschadensbilanz eine Bilanzierung des Lärms, wie sie im Rahmen der Anwendung eines beim FFR zu entwickelnden Lärmindexes vorgesehen ist. Es bestehen jedoch Zweifel, ob diese Gleichsetzung gerechtfertigt ist. Die Gleichsetzung von Lärmschadensbilanz und Lärmindex wäre nur dann gewährleistet, wenn der Lärmindex die Lärmbelastung auch korrekt abbildet, d.h. eine Zunahme der Lärmbelastung auch in jedem Fall tatsächlich zu einer Zunahme des Lärmindexes führt. Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Lärmbilanzierung ausschließlich auf einen Lärmindex gestützt wird und nicht auch der Lärmpegel in die Bilanzierung einbezogen wird. Um diese Zweifelsfragen zu klären, ist die Anfrage geboten.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2009, OF 503/16
Betreff:
Lärmschadensbilanz vs. Lärmindex
Vorgang:
ST 895/09
Der Ortsbeirat wolle beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten:
Wie soll der in dem Bericht B 630 vom 27.7.2009 und der ST 895 vom 24.6.2009 in gleichlautenden Passagen herangezogene "Lärmindex“ ermittelt werden, welcher der vom Ortsbeirat 16 angeregten "Lärmschadensbilanz“ entsprechen soll?
Begründung:
Die Anregung des Ortsbeirats 16, in der Fluglärmkommission die Erstellung einer sogenannten "Lärmschadensbilanz“ zu fordern, geht auf eine Empfehlung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zurück. In den erwähnten Dokumenten des Magistrats heißt es, dieser verstünde unter der Lärmschadensbilanz eine Bilanzierung des Lärms, wie sie im Rahmen der Anwendung eines beim FFR zu entwickelnden Lärmindexes vorgesehen ist. Es bestehen jedoch Zweifel, ob diese Gleichsetzung gerechtfertigt ist.
Die Gleichsetzung von Lärmschadensbilanz und Lärmindex wäre nur dann gewährleistet, wenn der Lärmindex die Lärmbelastung auch korrekt abbildet, d.h. eine Zunahme der Lärmbelastung auch in jedem Fall tatsächlich zu einer Zunahme des Lärmindexes führt. Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Lärmbilanzierung ausschließlich auf einen Lärmindex gestützt wird und nicht auch der Lärmpegel in die Bilanzierung einbezogen wird.
Um diese Zweifelsfragen zu klären, ist die Anfrage geboten.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.07.2009, B 630 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2009BB 630Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 25. August 2009Sie sind hierOFOF 503/16Lärmschadensbilanz vs. LärmindexOrtsbeiratsantrag · fwf
- 25. August 2009OAOA 963Lärmschadensbilanz versus Lärmindex Bericht des Magistrats vom 27.07.2009, B 630Anregung
- 11. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 10Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung 4 CDU und 1 SPD