Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet Magistratsbericht vom 27.07.2009, B 630
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.) Der Bericht selbst endet mit der Feststellung „Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten“, sodass es sich nicht um einen Endbericht handeln kann.
Zu 2.) Dem Bericht B 630 gehen seit dem Jahr 2004 zahlreiche Berichte voraus (zuletzt B 169 vom 11.04.2008, B 584 vom 15.09.2008, B 108 vom 20.02.2009), die alle eines gemeinsam haben: Es gibt keine Ergebnisse, nur Verweise auf Gremien und die Feststellung, dass sich nichts verändert hat. Der Ortsbeirat 16 hat in zahlreichen Anträgen (unter anderen OA 421 und OA 529) den Magistrat aufgefordert, tätig zu werden, ohne dabei irgendeinen Erfolg vorweisen zu können, obwohl es Stadtverordnetenbeschlüsse gibt, die den Magistrat zur Umsetzung der Ortsbeiratsanträge auffordern. Dieser Zustand ist außerordentlich befremdlich und schwer mit den Aufgaben einer Stadtverwaltung nach der HGO in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wird zumindest im Rhein-Main-Gebiet europäisches Recht seit längerem verletzt. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen. Durch eine strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Auf Basis dieser Lärmkartierung sollen Aktionspläne der Bekämpfung des Umgebungslärms dienen. Am 18.07.2002 ist die sogenannte EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten. Die Fristen zur Durchführung der EG-Umgebungslärmrichtlinie lauten für Großflughäfen: Mitteilung an die Kommission bis Strategische Lärmkarten bis Aktionspläne bis mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr 30.06.2005 30.06.2007 18.07.2008 Diese Fristen wurden nicht eingehalten, und es ist überhaupt nicht absehbar, wann die Fertigstellung der Aktionspläne für die Umgebung von Fraport abgeschlossen werden kann. Hierzu liegt eine Anregung des Ortsbeirats 16 mit der OA 700 vor, auf die der Magistrat mit der ST 0002 vom 05.01.2009 Stellung bezog, ohne dabei einen Zeitplan angeben zu können. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz der Bürger ausgehebelt und soll wohl auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden. Wenn der Magistrat in dem Bericht B 630 verspricht, die zügige Einführung eines Lärmindexes zu unterstützen, so ist dies zwar nicht zu beanstanden, ist aber eine bloße Selbstverständlichkeit, die zudem die Frage aufwirft, warum in den letzten Jahren nichts, aber auch gar nichts geschehen ist. Das Forum Flughafen und Region wird von Vertretern der Flugindustrie beherrscht, die offensichtlich seit Jahren sehr erfolgreich verhindern, dass Lärm reduziert wird, wenn dabei Kosten entstehen. Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Gremium in absehbarer Zeit irgendein Fortschritt erreichbar ist, zumal dann, wenn der Magistrat nur „Maßnahmen unterstützt“, selbst aber keine eigenen Vorstellungen für das Gebiet der Stadt Frankfurt entwickelt, die den vorgenannten Zielen der Europäischen Union entsprechen, schlimmer noch: sich anbietende Lösungen kategorisch ablehnt. Lärmindex und die von der Deutschen Flugsicherung angeregte, vom Ortsbeirat 16 geforderte Aufstellung einer Lärmschadensbilanz mögen dasselbe Ziel haben, nämlich die Zahl der vom Lärm betroffenen Menschen zu erfassen und den Lärm „gerecht“ so zu verteilen, dass Lärmbelastungen vermieden werden, die einseitig zu Lasten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gehen und andere von Belastungen (gänzlich) freistellen. In der Logik dieser Instrumente führt das zwangsläufig bei Fluglärm zu einer Entbündelung der Flugrouten, die aber der Magistrat bisher vehement, wenn auch ohne jede Begründung, mehrfach in Berichten und Stellungnahmen abgelehnt hat (zuletzt ST 461 vom 03.04.2009). Der Ortsbeirat 16 hat dazu in der OM 3394 erneut Stellung bezogen. Der starke Einfluss der Fluglobby zeigt sich in jüngster Zeit auch darin, dass der Bund eine neue Schallschutzverordnung erlassen hat, bei der der Gesetzgeber die zulässige Lärmbelastung in Wohnungen erhöht. Die Frankfurter Rundschau fragt in ihrer Ausgabe vom 30.07.2009 zu Recht: „Warum sollen Airlines Geld in die Hand nehmen, um die Lautstärke ihrer Flugzeugtriebwerke zu reduzieren, wenn der Gesetzgeber klammheimlich die zulässige Lärmbelastung in den eigenen vier Wänden erhöht?“ Der Magistrat der Stadt Frankfurt sollte sich trotz der Beteiligung der Stadt an der Fraport AG nicht als verlängerten Arm der Fluglobby gerieren, sondern die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, gerade auch im Hinblick auf Gesundheit, Wohlbefinden und Eigentumsschutz. Das erfordert aktives Handeln und nicht nur ein „Unterstützen“. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.07.2009, B 630 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.09.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.09.2009, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 630 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage OA 962 wird abgelehnt.
- Die Vorlage OA 963 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und ÖkoLinX-ARL (B 630 = Zurückweisung, OA 962 und OA 963 = Annahme) REP (B 630 = Kenntnis, OA 962 = Ablehnung, OA 963 = vereinfachtes Verfahren)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 54 Beschluss:
- Die Vorlage B 630 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage OA 962 wird abgelehnt.
- Die Vorlage OA 963 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu
- CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu
- CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6928,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 83 1
Inhalt
Anregung vom 25.08.2009, OA 962
entstanden aus Vorlage: OF 501/16 vom 04.08.2009
Betreff:
Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet Magistratsbericht vom 27.07.2009, B 630
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistratsbericht B 630 vom 27.07.2009 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich nicht nur auf eine - überflüssige - Unterstützung der Einführung eines Lärmindexes zu beschränken, da diese Maßnahme nach EU-Recht bereits zwingend vorgeschrieben ist (wenn auch ohne Einhaltung der geforderten Fristen), zumal der Hinweis auf das Forum Flughafen und Region wenig Vertrauen erweckend ist, weil dieses Gremium keine Neutralität gegenüber einer sehr starken, renditeorientierten Fluglobby aufweist, sowie als Nachfolgeorganisation einer so belasteten Institution wie dem Regionalen Dialogforum wenig Hoffnung auf einen wirksamen Lärmschutz vermittelt, der auch von der Flugindustrie finanzielle Beiträge verlangen würde, sondern als Stadtverwaltung nach jahrelangem Hinhalten der unter Flugrouten leidenden, lärmgeplagten Bevölkerung einen aktiven Beitrag zur Lärmreduzierung in Bezug auf das Frankfurter Stadtgebiet und damit auch für Bergen-Enkheim zu leisten, so wie in geradezu vorbildlicher Weise die Städte Mainz und Offenbach diverse Maßnahmen für ihre Bevölkerung in die Gremien und in die Öffentlichkeit einbringen, während sich der Frankfurter Magistrat immer nur unverbindlich sowie ohne konkrete Vorstellungen (wie zuletzt in der ST 740 vom 14.05.2009) äußert. Dieses Verhalten gibt Anlass zu großer Sorge, gerade im Hinblick auf die Forderungen Offenbachs, künftig Bergen-Enkheim noch stärker durch Verlegung von Anflugrouten über diesen Stadtteil zu belasten. Daher sind eigene Konzepte zur Flugroutengestaltung erforderlich. Die seit längerem bekannten Pläne der Stadt Offenbach (siehe zuletzt FAZ vom 04.08.2009) zur Verlegung der Anflugroute über Bergen-Enkheim werden zwar vom Magistrat der Stadt Frankfurt zurückgewiesen (FNP vom 04.08.2009), was zu begrüßen, aber nicht ausreichend ist, denn das Grundanliegen der Nachbarstadt, den Fluglärm "demokratisch“ zu verteilen, ist richtig und unterstützenswert. In diesem Sinne ist es eine vordringliche und notwendige Aufgabe des Frankfurter Magistrats, eigene, realistische Vorstellungen für eine "gerechte“ Lärmverteilung - ob nun mit oder ohne Expertengremium (ST 740) - zu entwickeln und diese in die entsprechenden Gremien einzubringen. Daran fehlt es bisher, wie sich indirekt auch aus der ST 895 vom 24.06.2009 ergibt. Begründung: Zu 1.) Der Bericht selbst endet mit der Feststellung "Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten“, sodass es sich nicht um einen Endbericht handeln kann. Zu 2.) Dem Bericht B 630 gehen seit dem Jahr 2004 zahlreiche Berichte voraus (zuletzt B 169 vom 11.04.2008, B 584 vom 15.09.2008, B 108 vom 20.02.2009), die alle eines gemeinsam haben: Es gibt keine Ergebnisse, nur Verweise auf Gremien und die Feststellung, dass sich nichts verändert hat. Der Ortsbeirat 16 hat in zahlreichen Anträgen (unter anderen OA 421 und OA 529) den Magistrat aufgefordert, tätig zu werden, ohne dabei irgendeinen Erfolg vorweisen zu können, obwohl es Stadtverordnetenbeschlüsse gibt, die den Magistrat zur Umsetzung der Ortsbeiratsanträge auffordern. Dieser Zustand ist außerordentlich befremdlich und schwer mit den Aufgaben einer Stadtverwaltung nach der HGO in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wird zumindest im Rhein-Main-Gebiet europäisches Recht seit längerem verletzt. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen. Durch eine strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Auf Basis dieser Lärmkartierung sollen Aktionspläne der Bekämpfung des Umgebungslärms dienen. Am 18.07.2002 ist die sogenannte EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten. Die Fristen zur Durchführung der EG-Umgebungslärmrichtlinie lauten für Großflughäfen: Mitteilung an die Kommission bis Strategische Lärmkarten bis Aktionspläne bis mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr 30.06.2005 30.06.2007 18.07.2008 Diese Fristen wurden nicht eingehalten, und es ist überhaupt nicht absehbar, wann die Fertigstellung der Aktionspläne für die Umgebung von Fraport abgeschlossen werden kann. Hierzu liegt eine Anregung des Ortsbeirats 16 mit der OA 700 vor, auf die der Magistrat mit der ST 0002 vom 05.01.2009 Stellung bezog, ohne dabei einen Zeitplan angeben zu können. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz der Bürger ausgehebelt und soll wohl auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden. Wenn der Magistrat in dem Bericht B 630 verspricht, die zügige Einführung eines Lärmindexes zu unterstützen, so ist dies zwar nicht zu beanstanden, ist aber eine bloße Selbstverständlichkeit, die zudem die Frage aufwirft, warum in den letzten Jahren nichts, aber auch gar nichts geschehen ist. Das Forum Flughafen und Region wird von Vertretern der Flugindustrie beherrscht, die offensichtlich seit Jahren sehr erfolgreich verhindern, dass Lärm reduziert wird, wenn dabei Kosten entstehen. Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Gremium in absehbarer Zeit irgendein Fortschritt erreichbar ist, zumal dann, wenn der Magistrat nur "Maßnahmen unterstützt“, selbst aber keine eigenen Vorstellungen für das Gebiet der Stadt Frankfurt entwickelt, die den vorgenannten Zielen der Europäischen Union entsprechen, schlimmer noch: sich anbietende Lösungen kategorisch ablehnt. Lärmindex und die von der Deutschen Flugsicherung angeregte, vom Ortsbeirat 16 geforderte Aufstellung einer Lärmschadensbilanz mögen dasselbe Ziel haben, nämlich die Zahl der vom Lärm betroffenen Menschen zu erfassen und den Lärm "gerecht“ so zu verteilen, dass Lärmbelastungen vermieden werden, die einseitig zu Lasten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gehen und andere von Belastungen (gänzlich) freistellen. In der Logik dieser Instrumente führt das zwangsläufig bei Fluglärm zu einer Entbündelung der Flugrouten, die aber der Magistrat bisher vehement, wenn auch ohne jede Begründung, mehrfach in Berichten und Stellungnahmen abgelehnt hat (zuletzt ST 461 vom 03.04.2009). Der Ortsbeirat 16 hat dazu in der OM 3394 erneut Stellung bezogen. Der starke Einfluss der Fluglobby zeigt sich in jüngster Zeit auch darin, dass der Bund eine neue Schallschutzverordnung erlassen hat, bei der der Gesetzgeber die zulässige Lärmbelastung in Wohnungen erhöht. Die Frankfurter Rundschau fragt in ihrer Ausgabe vom 30.07.2009 zu Recht: "Warum sollen Airlines Geld in die Hand nehmen, um die Lautstärke ihrer Flugzeugtriebwerke zu reduzieren, wenn der Gesetzgeber klammheimlich die zulässige Lärmbelastung in den eigenen vier Wänden erhöht?“ Der Magistrat der Stadt Frankfurt sollte sich trotz der Beteiligung der Stadt an der Fraport AG nicht als verlängerten Arm der Fluglobby gerieren, sondern die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, gerade auch im Hinblick auf Gesundheit, Wohlbefinden und Eigentumsschutz. Das erfordert aktives Handeln und nicht nur ein "Unterstützen“. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.07.2009, B 630 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.09.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2009BB 630Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 4. August 2009OFOF 501/16Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietOrtsbeiratsantrag · Freie_Wähler
- 25. August 2009Sie sind hierOAOA 962Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet Magistratsbericht vom 27.07.2009, B 630Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und ÖkoLinX-ARL (B 630 = Zurückweisung, OA 962 und OA 963 = Annahme) REP (B 630 = Kenntnis, OA 962 = Ablehnung, OA 963 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)