Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.) Der Bericht selbst endet mit der Feststellung „Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten“, so dass es sich nicht um einen Endbericht handeln kann.
Zu 2.) Dem Bericht B 630 gehen seit dem Jahr 2004 zahlreiche Berichte voraus ( zuletzt B 169 vom 11.4.2008, B 584 vom 15.9.2008, B 108 vom 20.2.2009), die alles eines gemeinsam haben: Es gibt keine Ergebnisse, nur Verweise auf Gremien und die Feststellung, dass sich nichts verändert hat. Der Ortsbeirat 16 hat in zahlreichen Anträgen (u.a. OA 421 und OA 529) den Magistrat aufgefordert, tätig zu werden, ohne dabei irgendeinen Erfolg vorweisen zu können, obwohl es Stadt-verordnetenbeschlüsse gibt, die dem Magistrat zur Umsetzung der Ortsbeiratsanträge auffordern. Dieser Zustand ist außerordentlich befremdlich und schwer mit den Aufgaben einer Stadtverwaltung nach der HGO in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wird zumindest im Rhein-Main-Gebiet europäisches Recht seit längerem verletzt. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen. Durch eine strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Auf Basis dieser Lärmkartierung sollen Aktionspläne der Bekämpfung des Umgebungslärms dienen. Am 18.07.2002 ist die so genannte EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten. Die Fristen zur Durchführung der EG-Umgebungslärmrichtlinie lauten für Großflughäfen: Mitteilung an die Kommission bis Strategische Lärmkarten bis Aktionspläne bis mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr 30.06.2005 30.06.2007 18.07.2008 Diese Fristen wurden nicht eingehalten, und es ist überhaupt nicht absehbar, wann die Fertigstellung der Aktionspläne für die Umgebung von Fraport abgeschlossen werden kann. Hierzu liegt eine Anregung des Ortsbeirats 16 mit der OA 700 vor, auf die der Magistrat mit der ST 0002 vom 5.1.2009 Stellung bezog, ohne dabei einen Zeitplan angeben zu können. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz der Bürger ausgehebelt und soll wohl auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden. Wenn der Magistrat in dem Bericht B 630 verspricht, die zügige Einführung eines Lärmindexes zu unterstützen, so ist dies zwar nicht zu beanstanden, ist aber eine bloße Selbstverständlichkeit, die zudem die Frage aufwirft, warum in den letzten Jahren nichts, aber auch gar nichts geschehen ist. Das Forum Flughafen und Region wird von Vertretern der Flugindustrie beherrscht, die offensichtlich seit Jahren sehr erfolgreich verhindern, dass Lärm reduziert wird, wenn dabei Kosten entstehen. Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Gremium in absehbarer Zeit irgendein Fortschritt erreichbar ist, zumal dann, wenn der Magistrat nur „Maßnahmen unterstützt“, selbst aber keine eigenen Vorstellungen für das Gebiet der Stadt Frankfurt entwickelt, die den vorgenannten Zielen der Europäischen Union entsprechen, schlimmer noch: sich anbietende Lösungen kategorisch ablehnt. Lärmindex und die von der Deutschen Flugsicherung angeregte, vom Ortsbeirat 16 geforderte Aufstellung einer Lärmschadensbilanz mögen dasselbe Ziel haben, nämlich die Zahl der vom Lärm betroffenen Menschen zu erfassen und den Lärm „gerecht“ so zu verteilen, dass Lärmbelastungen vermieden werden, die einseitig zu Lasten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gehen und andere von Belastungen (gänzlich) freistellen. In der Logik dieser Instrumente führt das zwangsläufig bei Fluglärm zu einer Entbündelung der Flugrouten, die aber der Magistrat bisher vehement, wenn auch ohne jede Begründung mehrfach in Berichten und Stellungnahmen ablehnt (zuletzt ST 461 vom 3.4.2009). Der Ortsbeirat 16 hat dazu in der OM 3394 erneut Stellung bezogen. Der starke Einfluss der Fluglobby zeigt sich in jüngster Zeit auch darin, dass der Bund eine neue Schallschutzverordnung erlassen hat, bei der der Gesetzgeber die zulässige Lärmbelastung in Wohnungen erhöht. Die Frankfurter Rundschau fragt in ihrer Ausgabe vom 30.7.2009 zu Recht: „Warum alles in der Welt sollen Airlines Geld in die Hand nehmen, um die Lautstärke ihrer Flugzeugtriebwerke zu reduzieren, wenn der Gesetzgeber klammheimlich die zulässige Lärmbelastung in den eigenen vier Wänden erhöht?“ Der Magistrat der Stadt Frankfurt sollte sich trotz der Beteiligung der Stadt an der Fraport AG nicht als verlängerten Arm der Fluglobby gerieren, sondern die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, gerade auch im Hinblick auf Gesundheit, Wohlbefinden und Eigentumsschutz. Das erfordert aktives Handeln und nicht nur ein „Unterstützen“.
Inhalt
Antrag vom 04.08.2009, OF 501/16
Betreff:
Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistratsbericht B 630 vom 27.7.2009 wird nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern,
sich nicht nur auf eine – überflüssige - Unterstützung der Einführung eines Lärmindexes“ zu beschränken, da diese Maßnahme nach EU-Recht bereits zwingend vorgeschrieben ist (wenn auch ohne Einhaltung der geforderten Fristen), zumal der Hinweis auf das Forum Flughafen und Region wenig vertrauenerweckend ist, weil dieses Gremium keine Neutralität gegenüber einer sehr starken, renditeorientierten Fluglobby aufweist sowie als Nachfolgeorganisation einer so belasteten Institution wie dem Regionalen Dialogforum wenig Hoffnung auf einen wirksamen Lärmschutz vermittelt, der auch von der Flugindustrie finanzielle Beiträge verlangen würde;
b) sondern als Stadtverwaltung nach jahrelangem Hinhalten der unter Flugrouten leidenden, lärmgeplagten Bevölkerung einen aktiven Beitrag zur Lärmreduzierung in Bezug auf das Frankfurter Stadtgebiet und damit auch für Bergen-Enkheim zu leisten, so wie in geradezu vorbildlicher Weise die Städte Mainz und Offenbach diverse Maßnahmen für ihre Bevölkerung in die Gremien und in die Öffentlichkeit einbringen, während sich der Frankfurter Magistrat immer nur unverbindlich sowie ohne konkrete Vorstellungen (wie zuletzt in der ST 740 vom 14.5.2009) äußert; dieses Verhalten gibt Anlass zu großer Sorge gerade im Hinblick auf die Forderungen Offenbachs, künftig Bergen-Enkheim noch stärker durch Verlegung von Anflugrouten über diesen Stadtteil zu belasten.
Daher sind eigene Konzepte zur Flugroutengestaltung erforderlich. Die seit längerem bekannten Pläne der Stadt Offenbach (s. zuletzt FAZ vom 4.8.2009) zur Verlegung der Anflugroute über Bergen-Enkheim werden zwar vom Magistrat der Stadt Frankfurt zurückgewiesen (FNP vom 4.8.2009), was zu begrüßen, aber nicht ausreichend ist, denn das Grundanliegen der Nachbarstadt, den Fluglärm "demokratisch“ zu verteilen, ist richtig und unterstützenswert. In diesem Sinne ist es eine vordringliche und notwendige Aufgabe des Frankfurter Magistrats, eigene, realistische Vorstellungen für eine "gerechte“ Lärmverteilung - ob nun mit oder ohne Expertengremium (ST 740) - zu entwickeln und diese in die entsprechenden Gremien einzubringen. Daran fehlt es bisher, wie sich indirekt auch aus der ST 895 vom 24.6.2009 ergibt.
Begründung:
Zu 1.)
Der Bericht selbst endet mit der Feststellung "Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten“, so dass es sich nicht um einen Endbericht handeln kann.
Zu 2.)
Dem Bericht B 630 gehen seit dem Jahr 2004 zahlreiche Berichte voraus ( zuletzt B 169 vom 11.4.2008, B 584 vom 15.9.2008, B 108 vom 20.2.2009), die alles eines gemeinsam haben: Es gibt keine Ergebnisse, nur Verweise auf Gremien und die Feststellung, dass sich nichts verändert hat. Der Ortsbeirat 16 hat in zahlreichen Anträgen (u.a. OA 421 und OA 529) den Magistrat aufgefordert, tätig zu werden, ohne dabei irgendeinen Erfolg vorweisen zu können, obwohl es Stadt-verordnetenbeschlüsse gibt, die dem Magistrat zur Umsetzung der Ortsbeiratsanträge auffordern. Dieser Zustand ist außerordentlich befremdlich und schwer mit den Aufgaben einer Stadtverwaltung nach der HGO in Einklang zu bringen.
Darüber hinaus wird zumindest im Rhein-Main-Gebiet europäisches Recht seit längerem verletzt. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen. Durch eine strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Auf Basis dieser Lärmkartierung sollen Aktionspläne der Bekämpfung des Umgebungslärms dienen. Am 18.07.2002 ist die so genannte EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten. Die Fristen zur Durchführung der EG-Umgebungslärmrichtlinie lauten für Großflughäfen:
Mitteilung an die Kommission bis
Strategische Lärmkarten bis
Aktionspläne bis
mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr
30.06.2005
30.06.2007
18.07.2008
Diese Fristen wurden nicht eingehalten, und es ist überhaupt nicht absehbar, wann die Fertigstellung der Aktionspläne für die Umgebung von Fraport abgeschlossen werden kann. Hierzu liegt eine Anregung des Ortsbeirats 16 mit der OA 700 vor, auf die der Magistrat mit der ST 0002 vom 5.1.2009 Stellung bezog, ohne dabei einen Zeitplan angeben zu können. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz der Bürger ausgehebelt und soll wohl auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden.
Wenn der Magistrat in dem Bericht B 630 verspricht, die zügige Einführung eines Lärmindexes zu unterstützen, so ist dies zwar nicht zu beanstanden, ist aber eine bloße Selbstverständlichkeit, die zudem die Frage aufwirft, warum in den letzten Jahren nichts, aber auch gar nichts geschehen ist. Das Forum Flughafen und Region wird von Vertretern der Flugindustrie beherrscht, die offensichtlich seit Jahren sehr erfolgreich verhindern, dass Lärm reduziert wird, wenn dabei Kosten entstehen. Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Gremium in absehbarer Zeit irgendein Fortschritt erreichbar ist, zumal dann, wenn der Magistrat nur "Maßnahmen unterstützt“, selbst aber keine eigenen Vorstellungen für das Gebiet der Stadt Frankfurt entwickelt, die den vorgenannten Zielen der Europäischen Union entsprechen, schlimmer noch: sich anbietende Lösungen kategorisch ablehnt.
Lärmindex und die von der Deutschen Flugsicherung angeregte, vom Ortsbeirat 16 geforderte Aufstellung einer Lärmschadensbilanz mögen dasselbe Ziel haben, nämlich die Zahl der vom Lärm betroffenen Menschen zu erfassen und den Lärm "gerecht“ so zu verteilen, dass Lärmbelastungen vermieden werden, die einseitig zu Lasten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gehen und andere von Belastungen (gänzlich) freistellen. In der Logik dieser Instrumente führt das zwangsläufig bei Fluglärm zu einer Entbündelung der Flugrouten, die aber der Magistrat bisher vehement, wenn auch ohne jede Begründung mehrfach in Berichten und Stellungnahmen ablehnt (zuletzt ST 461 vom 3.4.2009). Der Ortsbeirat 16 hat dazu in der OM 3394 erneut Stellung bezogen.
Der starke Einfluss der Fluglobby zeigt sich in jüngster Zeit auch darin, dass der Bund eine neue Schallschutzverordnung erlassen hat, bei der der Gesetzgeber die zulässige Lärmbelastung in Wohnungen erhöht. Die Frankfurter Rundschau fragt in ihrer Ausgabe vom 30.7.2009 zu Recht: "Warum alles in der Welt sollen Airlines Geld in die Hand nehmen, um die Lautstärke ihrer Flugzeugtriebwerke zu reduzieren, wenn der Gesetzgeber klammheimlich die zulässige Lärmbelastung in den eigenen vier Wänden erhöht?“ Der Magistrat der Stadt Frankfurt sollte sich trotz der Beteiligung der Stadt an der Fraport AG nicht als verlängerten Arm der Fluglobby gerieren, sondern die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, gerade auch im Hinblick auf Gesundheit, Wohlbefinden und Eigentumsschutz. Das erfordert aktives Handeln und nicht nur ein "Unterstützen“.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.07.2009, B 630 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2009BB 630Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 4. August 2009Sie sind hierOFOF 501/16Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietOrtsbeiratsantrag · Freie_Wähler
- 25. August 2009OAOA 962Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet Magistratsbericht vom 27.07.2009, B 630Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung 4 CDU und 1 SPD