Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen ist u. a. auch der Zeitplan festgelegt. Danach sollen die Maßnahmen 2029 abgeschlossen sein. Dies ist nach den Anfang des Jahrzehnt vorgenommenen Planungsüberlegungen für die Sanierung und dem Neubau der Sporthallen sowie Schwimmhalle an den Ernst-Reuter-Schulen ein sehr langer Zeitraum und bedeutet für die Schule über weitere viele Jahre Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts an diesen Schulen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, 1. den in der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen genannten Zeitplan zügig umzusetzen und möglichst vor 2029 abzuschließen, damit sich die Schulen nicht noch länger mit Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts behelfen muss sowie 2. die für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern.
Inhalt
Antrag vom 01.10.2019, OF 484/8
Betreff: Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen ist u. a. auch der Zeitplan festgelegt. Danach sollen die Maßnahmen 2029 abgeschlossen sein. Dies ist nach den Anfang des Jahrzehnt vorgenommenen Planungsüberlegungen für die Sanierung und dem Neubau der Sporthallen sowie Schwimmhalle an den Ernst-Reuter-Schulen ein sehr langer Zeitraum und bedeutet für die Schule über weitere viele Jahre Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts an diesen Schulen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, 1. den in der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen genannten Zeitplan zügig umzusetzen und möglichst vor 2029 abzuschließen, damit sich die Schulen nicht noch länger mit Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts behelfen muss sowie 2. die für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 484/8Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2019OAOA 475Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadAnregung
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 235Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme