Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit den Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie dem Neubau von Sporthallen und einem Schwimmbad. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Mittel bereits im Haushalt bereitstehen und eine enge Zusammenarbeit mit der Schule während der Planungs- und Bauphase angestrebt wird.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Die für die weitere Planungsphase derzeit erforderlichen Mittel stehen bereits im Haushalt zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Projektverlauf die notwendigen Beschlüsse vorbereitet, um eine verzögerungsfreie Umsetzung zu gewährleisten. Der Magistrat wird mit Fortschreiten des Planungsverlaufs den gemeinsamen Austausch mit der Schule intensivieren, um Einschränkungen während der Bauphase zu minimieren. Im Rahmen der Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen werden ausschließlich zur Verfügung stehende Grundstücke beplant. Diese Flächen sind bereits durch die bestehenden Bebauungspläne NW 83a Nr. 1 und NW 83b Nr. 1 als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf Schule ausgewiesen und somit planungsrechtlich gesichert. Detaillierte Abstimmungen mit den genehmigenden Institutionen finden im Verlauf des weiteren Planungsprozesses statt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019OFOF 484/8Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2019OAOA 475Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadAnregung
- 25. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 235Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)