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Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad

Vorlagentyp: OA
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Anregung vom 17.10.2019, OA 475 entstanden aus Vorlage: OF 484/8 vom 01.10.2019

Betreff: Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den in der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27.08.2019 (Amtsblatt Nr. 35, Seiten 1071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen genannten Zeitplan zügig umzusetzen und deutlich vor 2029 abzuschließen, damit sich die Schulen nicht noch länger mit Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts behelfen müssen; 2. die für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern.

Begründung: In der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27.08.2019 (Amtsblatt Nr. 35, Seiten 1071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen ist u. a. auch der Zeitplan festgelegt. Danach sollen die Maßnahmen 2029 abgeschlossen sein. Dies ist nach den Anfang des Jahrzehnts vorgenommenen Planungsüberlegungen für die Sanierung und den Neubau der Sporthallen sowie des Schwimmbades an den Ernst-Reuter-Schulen ein sehr langer Zeitraum und bedeutet für die Schule über weitere viele Jahre Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts an diesen Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2019OFOF 484/8Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Oktober 2019Sie sind hier
    OAOA 475Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad
    Anregung
  3. 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 235Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und SchwimmbadMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 475 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 32
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 475 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 38 · 25.05.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 235) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5087,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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